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Verwendung der Kaution durch Vermieter - Forderungen, Aufrechnung

Die Kaution soll dem Vermieter Sicherheit geben, dass Mieter ihre finanziellen Verpflichtungen erfüllen, die aus dem Mietvertrag im Laufe des Mietverhältnisses entstehen.

Verwendung der Kaution durch Vermieter während der Mietzeit - Forderungen geltend machen

Im Mietvertrag findet sich häufig die Regelung, dass ein Vermieter schon während des Mietverhältnisses uneingeschränkt, also auch wegen streitiger Forderungen, auf die Kaution zugreifen kann und der Mieter dann die Kaution wieder auf den ursprünglichen Betrag erhöhen muss - 

Wie verhält es sich mit der Kaution nach Beendigung des Mietvertrages?

Häufig entstehen Streitigkeiten um die Mietkaution erst am Ende des Mietverhältnisses, weil der Vermieter meint, er habe Gegenansprüche.

Solche Gegenansprüche können entstehen durch

Forderungen des Vermieters - Fälligkeit, Aufrechnung der Kaution

Forderungen des Vermieters. Nach einem neuen Urteil des BGH kann der Vermieter sogar Forderungen aufrechnen, die der Mieter nicht anerkannt hat bzw. die nicht gerichtlich festgestellt sind: 
Kaution - Abrechnung - Aufrechnung von Forderungen durch Vermieter 

Abrechnung der Kaution durch den Vermieter

Der Vermieter muss (nach einer Wartefrist) über die Kaution abrechnen und kann dann auch die Aufrechnung erklären, darlegen, welche Gegenforderungen erhoben werden, warum und in welcher Höhe nach Ansicht des Vermieters eine Verwertung oder Verrechnung der Mietsicherheit berechtigt sein soll: 
Kaution am Mietvertragsende - Ansprüche des Vermieters  

Hinweis


In derartigen Fällen sollten Sie umgehend fachkundigen Rat in Anspruch nehmen, denn es ist schwer zu überblicken, welche Gegenforderungen wirklich berechtigt sind, und was Sie im Einzelnen tun müssen, um sich soweit notwendig zur Wehr zu setzen.




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