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Mietvertrag für Wohnung - Abschluss mit E-Mail, per FAX

Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, dass der Abschluss eines Mietvertrages einer bestimmten Form genügen muss. Daher ist der Abschluss des Mietvertrags für eine Wohnung per Mail oder Fax möglich - aber es ist darauf zu achten, dass der Mietvertrag wirksam ist.

Mietvertrag für die Wohnung kann per Fax oder per Mail zustandekommen

Es kommt durchaus öfter vor, dass die Vertragsparteien weit auseinander wohnen, und dass man sich dann darauf verständigt, den Mietvertrag für die Wohnung per eMail oder über die Zusendung mit FAX-Schreiben abzuschließen.

Muss per Mail oder Fax zustande gekommener Mietvertrag unterschrieben werden?

  • Ein Vertrag kann jeweils persönlich unterschrieben werden und wird dann mit den Unterschriften gegenseitig als pdf-Dateianhang, oder mit Fax-Schreiben zugesendet.

Aber: die meisten Mietverträge enthalten die Regelung, dass die Schriftform vorgeschrieben ist. Ist der Mietvertrag nicht persönlich vom Vermieter und Mieter unterschrieben, dann kann der Mietvertrag unwirksam sein. 

Abschluss Mietvertrag für Wohnung per eMail oder FAX  - Schriftform ist vereinbart

In vielen Vordrucken zu Mietverträgen steht, dass die Schriftform vereinbart ist. Dies gilt dann für den Abschluss und auch für Änderungen eines Mietvertrags.

  • Der Vertrag muss dann im Original von Mietern und Vermietern persönlich unterschrieben werden. Jede Partei erhält einen Vertrag mit den Original-Unterschriften und es kommt erst dadurch wirksam der Mietvertrag zustande.
Hinweis


Ist die Schriftform vorgesehen, dann könnte man sich auf den Abschluss eines Vorvertrags verständigen. Es kann vereinbart werden, dass bei Ãœbergabe der Wohnung die Verträge im Original unterschrieben werden.

    Zeitmietvertrag für eine Wohnung kann nicht per eMail abgeschlossen werden
    Bei Zeitmietverträgen muss der Vermieter dem Mieter bei Vertragsschluss in Schriftform den Befristungsgrund mitteilen. Daher ist der Vertragsschluss für einen Zeitmietvertrag per einfacher eMail oder FAX nicht ausreichend.

    Per Fax oder mit Mail abgeschlossener Mietvertrag kann widerrufen werden

    Nach Verbraucherrecht können Mieter einen neuen Mietvertrag widerrufen, wenn dieser im Rahmen der Fernkommunikation, also z.B. per eMail oder mit Faxversand zustande gekommen ist. Neuen Mietvertrag nach Verbraucherrecht widerrufen

    Auch ein elektronisch abgeschlossener Vorvertrag kann  widerrufen werden.



    Redaktion


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