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Hohe Modernisierungskosten - unwirtschaftliches Handeln Vermieter
Der Vermieter, der eine Modernisierung ankündigt, darf selbst nicht grob unwirtschaftlich handeln, darf z.B. keine überteuerten Firmen beschäftigen oder überflüssige Arbeiten durchführen lassen.
Teure Modernisierung - Nachweis eines unwirtschaftliches Handeln des Vermieters
Es ist ziemlich schwierig, nachzuweisen, dass Leistungen überteuert sind.
- Der Vermieter muss nicht die billigste Firma beauftragen.
- Sie sollten bei Zweifeln unbedingt fachkundigen Rat in Anspruch nehmen, wenn Sie Anhaltspunkte haben, z.B. der Vermieter eigene Firmen mit Modernsierungsarbeiten beauftragt hat.
Modernisierungskosten - Überprüfung eines unwirtschaftlichen Handelns
Hierzu sollten Sie die Modernisierungsankündigung und die spätere Modernisierungsmieterhöhung mit Hilfe von Fachleuten überprüfen:
Modernisierungsmieterhöhung - gilt Grundsatz der Wirtschaftlichkeit?
Nach der Modernisierung kann die Miete nicht mehr gezahlt werden
Die andere Frage ist die, ob die Modernisierung für Sie wirtschaftlich tragbar und sinnvoll ist, ob Sie also z.B. bei einer Wärmedämmung des Hauses und einer Mieterhöhung dafür von € 50,00 monatlich auch später Heizkosten von € 50,00 monatlich oder wenigstens einen Teil davon einsparen.
- Darauf kommt es nach der gegenwärtigen Gesetzeslage nicht an, das spielt überhaupt keine Rolle.
- Falls Sie sich aber die angekündigte Modernisierungsmieterhöhung überhaupt nicht leisten können, sollten Sie prüfen, ob der Einwand wirtschaftlicher Unzumutbarkeit in Ihrem Fall geführt werden kann. Achtung, hier sind Fristen zu beachten:
Modernisierungsankündigung - Frist für Mitteilung Härtegründe
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