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Rückgabe der Mietwohnung - Checkliste - was als Mieter beachten?

Endet der Mietvertrag, dann muss für die Rückgabe der Mietwohnung an den Vermieter und den Umzug einiges bedacht und auch geregelt werden.

Vorbereitung der Rückgabe einer Mietwohnung an den Vermieter, Verwalter

In vielen Fällen gibt es keinen Bedarf dafür, dass eine frühzeitige Besichtigung der Wohnung vor der Rückgabe durch den Vermieter stattfindet. Aber es kann auch anders sein.

Soll vor der Wohnungsrückgabe eine Vorbesichtigung mit dem Vermieter stattfinden?

Eine Vorbesichtigung / Vorabnahme der Wohnung mit dem Vermieter oder seinem Beauftragten kann sinnvoll sein:

Tipp


Die Durchführung einer Vorabnahme empfiehlt sich, wenn mit dem Vermieter Fragen geklärt werden sollen, z.B.:

- was muss renoviert werden,

- müssen Einbauten entfernt werden, oder können sie in der Wohnung verbleiben?

- vorzeitigen Termin zur Wohnungsrückgabe vereinbaren
  (während der Kündigungsfrist Miete sparen)

Hinweis


Sind Sie Untermieterin oder Untermieter, schauen Sie bitte auf die Seite Ende Untermietvertrag, Rückgabe.
Dort finden Sie auch einen Link für ein spezielles Übergabeprotokoll.

Checkliste Wohnungsrückgabe - was ist zu beachten?

  • Selbst abgeschossene Versorgungsverträge, Strom, Gas, Telefon, ggf. Müllabfuhr und Wasser, müssen rechtzeitig gekündigt werden. Prüfen Sie die Verträge, welche Frist gilt.
  • Schauen Sie, ob alle Schlüssel für die Haustür, die Wohnung, den Keller, Briefkasten vorhanden sind.
  • Besichtigung / Abnahme der Wohnung - Terminvereinbarung.
    Üblicherweise führt der Vermieter eine Abnahme der Wohnung durch, wenn die Wohnung leergeräumt ist bzw. zum Rückgabetermin.
  • Ãœber den Zustand der Wohnung sollten Sie am besten kurz vor der Besichtigung Fotos anfertigen, einen Zeugen / eine Zeugin dazubitten, notieren, wie der Zustand ist.
    Sie können dazu unsere Mustervorlage Übergabeprotokoll verwenden
  • Oft erstellt der Vermieter / Verwalter ein Protokoll der Abnahme.
    Sie müssen ein solches Protokoll nicht unterschreiben.
  • Findet bei der Abnahme eine Schlüsselübergabe statt, dann sollten Sie
    eine Quittung erhalten, dass Sie alle Schlüssel übergeben haben.
  • Heizungszähler ablesen und notieren
  • Warmwasserzähler ablesen und notieren
  • Kaltwasserzähler ablesen und notieren
  • Stromzähler ablesen und Zählerstand notieren
  • Gaszähler ablesen, Zählerstand notieren
Hinweis


Findet gar keine Abnahme / Übergabe statt, dann müssen Sie dafür sorgen, dass der Vermieter / Verwalter die Schlüssel erhält und Sie möglichst eine Quittung erhalten.

Was ist für die Wohnungsrückgabe, den Umzug noch zu tun?

  • Versicherungsverträge (Hausrat, Haftpflicht, Rechtsschutz) ummelden auf die neue Wohnung,
  • Namen vom Briefkasten entfernen und von der Wohnungstür,
  • Nachsendeanträge bei Post und anderen Zustellunternehmen.

Mietvertragsende - Betriebskostenabrechnung, Rückforderung und Abrechnung Kaution


Redaktion


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