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Rückgabe der Mietwohnung - was als Mieter beachten, was regeln?
Wenn der Mietvertrag beendet wird, Sie die Wohnung zurückgeben, müssen Sie an viele Dinge denken. Unsere Checkliste gibt einen Überblick.
Vorbereitung der Rückgabe einer Mietwohnung an den Vermieter, Verwalter
In vielen Fällen gibt es für Sie als Mieterin oder Mieter keinen Bedarf, dass eine frühzeitige Besichtigung der Wohnung vor der Rückgabe stattfindet. Aber es kann auch anders sein:
- Wenn Sie verpflichtet sind, Schönheitsreparaturen auszuführen,
- wenn Sie Umbauten / Einbauten in der Wohnung vorgenommen haben,
- wenn Schäden an den Mieträumen und der mitvermieteten Einrichtung entstanden sind, kann eine Vorbesichtigung / Vorabnahme der Wohnung mit dem Vermieter oder seinem Beauftragten sinnvoll sein:
Vorabnahme - Vorbereitung der Wohnungsrückgabe.
Bei einem solchen Termin könnten mit dem Vermieter Fragen geklärt werden:
- müssen Einbauten entfernt werden, oder können sie in der Wohnung verbleiben?
- Auch andere Fragen könnten mit dem Vermieter besprochen und vereinbart werden:
Z.B: einen vorzeitigen Termin zur Wohnungsrückgabe vereinbaren (vielleicht auch, um während der Kündigungsfrist Miete zu sparen?),
oder ist es möglich, die Erlaubnis für die Stellung eines Nachmieters zu bekommen?
- Wenn es einen Nachmieter gibt: Vereinbarungen mit dem Nachmieter
- Schauen Sie, ob alle Schlüssel für die Haustür, die Wohnung, den Keller, Briefkasten vorhanden sind.
- Versorgungsverträge für Strom, Gas, Telefon, Müllabfuhr müssen rechtzeitig gekündigt werden. Schauen Sie in die Verträge, welche Frist gilt.
Wenn Sie nur als Untermieterin oder Untermieter ein Zimmer zurückgeben müssen, schauen Sie bitte auf die Seite Ende Untermietvertrag, Rückgabe.
Dort finden Sie auch einen Link für ein spezielles Übergabeprotokoll.
Checkliste Wohnungsrückgabe - was ist in der Mietwohnung zu beachten?
- Besichtigung / Abnahme der Wohnung
Die Durchführung einer Vorabnahme kann sich empfehlen:
Vorabnahme für Mietwohnung - Vorbereitung Wohnungsrückgabe - Üblicherweise führt der Vermieter eine Abnahme der Wohnung durch, wenn die Wohnung leergeräumt ist bzw. zum Rückgabetermin.
- Über den Zustand der Wohnung sollten Sie am besten kurz vor der Besichtigung Fotos anfertigen, einen Zeugen / eine Zeugin dazubitten, notieren, wie der Zustand ist.
Sie können dazu unsere Mustervorlage Übergabeprotokoll verwenden - Oft erstellt der Vermieter / Verwalter ein Protokoll der Abnahme.
Sie müssen ein solches Protokoll nicht unterschreiben. - Findet bei der Abnahme eine Schlüsselübergabe statt, dann sollten Sie
eine Quittung erhalten, dass Sie alle Schlüssel übergeben haben. - Heizungszähler ablesen und notieren
- Warmwasserzähler ablesen und notieren
- Kaltwasserzähler ablesen und notieren
- Stromzähler ablesen und Zählerstand notieren
- Gaszähler ablesen. Zählerstand notieren
Findet gar keine Abnahme/Übergabe statt, dann müssen Sie dafür sorgen, dass der Vermieter / Verwalter die Schlüssel erhält und Sie möglichst eine Quittung erhalten.
Was ist für die Wohnungsrückgabe noch zu tun?
- Versicherungsverträge (Hausrat, Haftpflicht, Rechtsschutz) ummelden auf die neue Wohnung
- Namen vom Briefkasten entfernen und von der Wohnungstür
- Nachsendeanträge bei Post und anderen Zustellunternehmen
Mietvertragsende - Betriebskostenabrechnung, Rückforderung und Abrechnung Kaution
- Wenn noch Nebenkosten abzurechnen sind: - Notieren Sie, wann Sie nachfragen
Abrechnungsfrist für Heizungs- und Warmwasserkosten
Abrechnungsfrist kalte Betriebskosten - Steht die Rückzahlung einer Kaution noch aus? - Notieren Sie, wann Sie nachfragen:
Abrechnung der Kaution, Mietsicherheit
Lesetipps
Ordnungsgemäße Rückgabe der Mietwohnung - Mietvertragsende
Besenreine Übergabe bei Rückgabe der Mietwohnung - Bedeutung
Schönheitsreparaturen, Renovierung - Vereinbarung im Mietvertrag
Schönheitsreparaturen, Umfang - was sollen Mieter alles renovieren?
Hier können Sie den vorstehenden Text des Artikels als pdf. herunterladen:
Checkliste-Wohnungsrueckgabe.pdf ​​​​​​​
Auf was vor einem Mietvertragsabschluss achten:
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