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Angefragter Suchbegriff: zusammenziehen
Es wurden 5 Suchergebnisse gefunden:
Was ist, wenn der Vermieter über die Absicht der Gründung einer Lebensgemeinschaft in der Mietwohnung informiert wurde, die Erlaubnis für ein Zusammenziehen mit dem Partner, der Partnerin, der Freundin, dem Freund angefragt ist, aber der
Viele meinen, dass man seinen Freund oder die Freundin einfach in seine Wohnung einziehen lassen darf, der Vermieter nichts dagegen machen kann, wenn man durch das Zusammenleben eine (eheähnliche) Lebensgemeinschaft führt. Dies
Lebensgefährten, Lebensgefährtinnen, Partner, Partnerin, Verlobte sind meist nicht auch Mieter der Wohnung. Wer ist Mieter der Wohnung? Mieter im rechtlichen Sinn ist normalerweise nur derjenige, der ausdrücklich im Vertrag (oder
Sie benötigen eine Erlaubnis des Vermieters für die Aufnahme Ihres Lebensgefährten / Ihrer Lebensgefährtin in Ihre Mietwohnung, auch wenn Sie mit ihm oder ihr in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft verbunden sind. Die Erlaubnis