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Betriebskosten Gartenpflege - welche Kosten müssen Mieter zahlen?

Es bestehen immer wieder Unklarheiten, wenn es um die Umlage von Betriebskosten im Bereich der Gartenpflege für Mieter einer Wohnung geht. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Kosten Betriebskosten sein können, welche Kosten keine Betriebskosten der Gartenpflege sind.

Betriebskosten für Gartenpflege sind die Kosten der Pflege von gärtnerisch angelegten Flächen

Folgende Positionen verursachen umlegbare Betriebskosten, wenn die Ãœbernahme, Zahlung von Betriebskosten zwischen Mieter und Vermieter vereinbart ist. 

  • Personalkosten für die Gartenpflege 
  • Kosten für die Entsorgung von Gartenabfällen und Laub (Laubbeseitigung)
  • Kosten für Ersatzbepflanzungen, auch Saatgut dafür, Erneuerung von Pflanzen (einschließlich Saatgut) und auch Hölzern 
  • Rasen vertikutieren, Unkraut beseitigen, Düngen, Nachsäen des Rasens 
  • Pflege von Spielplätzen auf dem Grundstück und im Garten (einschließlich Erneuerung des Sandes im Sandkasten, Wartung und Reparatur von Spielgeräten)
  • die Kosten der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die nicht dem öffentlichen Verkehr dienen und sich auf dem Grundstück befinden
  • Kosten des Rasenmähers
  • Wartungskosten und Reparaturkosten von technischen Geräten, Gartengeräten, die der Pflege des Gartens dienen.

Auch die Kosten für den Wasserverbrauch der Gartenbewässerung sind umlegbare Betriebskosten. Die Kosten gehören allerdings zu den Betriebskosten der Be- und Entwässerung. â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹
Tipp: Betriebskosten Gartenpflege - Kosten für Gartenbewässerung sparen

Betriebskosten Gartenpflege - Kosten für Beschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken

Die Kosten eines Gartenteichs sind nur bei Vereinbarung mit Mietern Betriebskosten

Belastung mit Betriebskosten für einen Gartenteich ist nur dann möglich, wenn im Mietvertrag oder als Anlage zum Mietvertrag eine gesonderte Vereinbarung geschlossen wurde, mit der die Umlage dieser Betriebskosten auf den Mieter vereinbart ist.
Kosten für Gartenteich in der Betriebskostenabrechnung der Wohnung

Vermieter kann Gartenpflege selbst ausführen, ortsübliche Kosten als Betriebskosten umlegen

Wenn der Vermieter die Gartenpflege oder Teile der Arbeiten selbst ausführt, dann dürfen ortsübliche Betriebskosten in der Abrechnung angesetzt werden. 

Vermieter macht die Gartenpflege selbst - Mehrwertsteuer darf nicht berechnet werden

Mehrwertsteuer darf der Vermieter, wenn er die Gartenpflege in Eigenleistung erbringt, nicht als Betriebskosten ansetzen, auf die Mieter umlegen.

Betriebskosten Gartenpflege - nicht umlegbare Betriebskosten im Bereich Gartenpflege

Es gibt Kosten, die in einer Wohnanlage oder für ein Mietshaus vom Eigentümer bzw. der Eigentümergemeinschaft zu tragen sind, die aber für Mieter keine umlegbaren Kosten sind, also nicht in der Betriebskostenabrechnung Mietern belastet werden dürfen, z.B.:

  • Neuanlage eines Gartens
  • Anlage eines Gartenteichs
  • Neuanlage einer Rasenfläche
  • Neuanlage oder Reparatur von Wegen, Zugängen oder Zufahrten zum Grundstück
  • Neuanlage oder Reparatur von Plätzen
  • Neuanschaffung von Sitzbänken, Sitzgelegenheiten
  • Neu- oder Ersatzbeschaffung von Gartengeräten
    Ausnahme: Die Umlage einer Neuanschaffung eines Gartengerätes als Betriebskosten ist möglich, wenn die Reparatur teurer ist als die Ersatzbeschaffung.
  • Prüfung der Standfestigkeit von Bäumen.

Hausmeister macht Gartenpflege - Kosten Gartenpflege dürfen nicht doppelt berechnet werden

Ist ein Hauswart oder der Hausmeister mit der Gartenpflege beauftragt, dann dürfen die Kosten der Gartenpflege nicht noch einmal in der Betriebskostenabrechnung als Betriebskosten belastet werden, da diese Kosten dann bereits in den Hauswartkosten enthalten sind.

Hinweis


Vermieter müssen bei der Umlage von Betriebskosten das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten:
Betriebskostenabrechnung, hohe Betriebskosten - Unwirtschaftlichkeit.



Redaktion


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