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Der Betriebsstrom in der Betriebskostenabrechnung der Wohnung

Oft ist in einer Betriebskostenabrechnung der Wohnung die Position Betriebsstrom aufgeführt. Als Betriebsstrom bezeichnet man Strom, der für den Betrieb bestimmter Einrichtungen oder Anlagen in einer Wohnanlage, einem Wohnhaus verbraucht wird.

Betriebskostenabrechnung - zwischen Betriebsstrom und Allgemeinstrom ist zu unterscheiden

Während Allgemeinstrom für die Benutzung der allgemein zugänglichen Teile des Gebäudes verbraucht wird, ist der Betriebsstrom dem Betrieb bestimmter Einrichtungen oder Anlagen zugeordnet.

  • Für die Umlage der Kosten des Betrisbstroms kann es darauf ankommen, wer die Einrichtungen oder Anlagen benutzt - oder wer sie benutzen kann.

Für welche Anlagen, Einrichtungen fällt in der Betriebskostenabrechnung Betriebsstrom an?

Betriebsstrom kommt z.B. vor für:

Stehen die vorstehenden Einrichtungen allen Mietern zur Verfügung, dann dürfen die Kosten (meist nach der Wohnfläche) auf die Mietparteien umgelegt werden. 

Hinweis


Anders ist es, wenn die Einrichtungen (z.B. zur Wäschepflege) extra aufgesucht werden müssen, um sie zu benutzen, oder auch wenn z.B. ein Aufzug nur am linken Flügel des Gebäudes vorhanden ist, die Mieter auf der rechten Seite keinen Aufzug haben.


Redaktion


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