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Betriebskostenabrechnung Wohnung - Betriebsstrom immer zahlen?
Als Betriebsstrom bezeichnet man Strom, der für den Betrieb bestimmter Einrichtungen oder Anlagen verbraucht wird.
Während Allgemeinstrom für die Benutzung der allgemein zugänglichen Teile des Gebäudes verbraucht wird, ist Betriebsstrom bestimmten Einrichtungen oder Anlagen zugeordnet.
- Es kann daher darauf ankommen, wer die Einrichtungen oder Anlagen benutzt - oder auch wer sie benutzen kann.
Für welche Anlagen, Einrichtungen fällt in der Betriebskostenabrechnung Betriebsstrom an?
Betriebsstrom kommt z.B. vor für:
- die Beleuchtung besonderer Bereiche,
etwa einer Tiefgarage.
Abber: Betriebskosten des Allgemeinstroms für eine Tiefgarage sind von den Mietern zu zahlen, die die Tiefgarage nutzen:
Betriebskosten Strom für Tiefgarage - Wenn Mieter Garage nicht nutzt - den Betrieb der Heizungsanlage
- den Betrieb der Wasserversorgungsanlage
- den Betrieb der Entwässerungspumpe
- den Betrieb der Klingelanlage, Videoanlage
- den Betrieb der Antennenanlage
- den Betrieb des Aufzugs
- den Betrieb von Einrichtungen zur Wäschepflege
Stehen die vorstehenden Einrichtungen allen Mietern zur Verfügung, dann dürfen die Kosten (meist nach der Wohnfläche) auf die Mietparteien umgelegt werden.
Hinweis
Anders ist es, wenn die Einrichtungen (z.B. zur Wäschepflege) extra aufgesucht werden müssen, um sie zu benutzen, oder auch wenn z.B. ein Aufzug nur am linken Flügel des Gebäudes vorhanden ist, die Mieter auf der rechten Seite keinen Aufzug haben.
Redaktion
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