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Betriebskosten Warmwasser, Heizung - Berechnung mit Zwischenzähler

Wird durch einen Heizungskessel, eine zentrale Heizungsanlage sowohl die Wärme als auch das Warmwasser für die Wohnungen erzeugt, dann muss die Abgrenzung, wieviel Wärme jeweils verbraucht wird, durch einen Zwischenzähler erfolgen.

Zentralheizung erzeugt Wärme und Warmwasser - Messung des Wärmeverbrauchs

Kombinierte Heizanlagen erwärmen einerseits das Wasser, das in den Wohnungen als Warmwasser ankommt und verbraucht wird, andererseits das Heizungswasser, das durch die Heizungsrohre fließt und die Wohnungen erwärmt.

Da der Warmwasserverbrauch durch die im Haus wohnenden Mieter in der Regel sehr unterschiedlich ist, ist die Abgrenzung wichtig, wieviel Wärme für das Warmwasser einerseits, für die Beheizung andererseits verbraucht wird.
Heizkostenabrechnung nicht nach Verbrauch - Kürzung um 15% 

Betriebskosten Warmwasser und Heizung - Abgrenzung muss durch Zwischenzähler erfolgen

Die Heizkostenverordnung hat schon 2009 angeordnet, dass für die Abgrenzung ein Zwischenzähler zu verwenden ist, es galt eine Übergangsfrist bis 31.12.2013.

  • Das heißt, seit dem 1.1.2014 muss die Abgrenzung durch einen Zwischenzähler erfolgen.

Seltene Ausnahme:
Wenn eine separate Messung nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich wäre.

Für diesen Fall gibt es in der Heizkostenverordnung eine Formel, wie die Wärmemengen auf Heizung und Warmwasserbereitung verteilt werden.

Hinweis


Früher war es allgemein üblich, die Kosten mit Hilfe dieser Formel zu trennen. Manche Vermieter haben das dann auch für die Folgezeit übernommen.

  • Das ist heute aber - von der genannten seltenen Ausnahme abgesehen - falsch.

Wird kein Zwischenzähler verwendet, dann können die Warmwasserkosten gekürzt werden

Hinweis


Bevor Sie einen vom Vermieter errechneten Nachzahlungsbetrag um die 15 Prozent kürzen, sollten Sie unbedingt fachkundigen Rat in Anspruch nehmen. Besser ist es zunächst, die Nachzahlung unter Vorbehalt zu leisten, die Abrechnung prüfen zu lassen:
Betriebskostennachzahlung - Unter Vorbehalt der Rückforderung zahlen 

Heizkosten - Wert des Zwischenzählers wird vom Gesamtverbrauch abgezogen

Die für die Erzeugung von Warmwasser erfasste oder errechnete Wärmemenge wird dann von der Gesamtwärmemenge abgezogen, und es bleibt die Wärme übrig, die für die Beheizung aufgewendet wurde.

Zwischenzähler bei gemeinschaftlicher Heizungsanlage und bei Fernwärme

Werden mehrere Gebäude von einer gemeinschaftlichen Heizungsanlage versorgt, dann werden diese meist als sogenannte Wirtschaftseinheit abgerechnet.

  • Das ändert aber nichts daran, dass die Wärme für Warmwassererzeugung von der Wärme für Beheizung sauber getrennt gemessen werden muss.

Bezug von Fernwärme - Betriebskosten der Warmwasserversorgung und Kosten der Beheizung

Auch wenn die Wärme nicht in einer eigenen Kesselanlage erzeugt, sondern als Fernwärme geliefert wird, bleibt es dabei, dass die Wärme für Warmwasserversorgung von der Wärme für Beheizung getrennt erfasst werden muss.

Hinweis


In diesen Fällen ist es wichtig, dass die Verteilung auf die verschiedenen Gebäude korrekt erfolgt. Möglicherweise brauchen Sie für eine sachgerechte Prüfung die Hilfe eines professionellen Energieberaters.


Redaktion


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