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Mietrecht - Gegenseitige Rücksichtnahme
Wenn Menschen dicht an dicht zusammenleben, kann das nur mit einer gewissen gegenseitigen Rücksichtnahme funktionieren und mit einer gewissen Toleranz.
Zusammenleben in einem Haus verlangt gegenseitige Rücksichtnahme
Sie selbst wollen vielleicht ein Fest feiern oder Ihr Regal an die Wand dübeln, oder Sie planen Renovierungsarbeiten, die Lärm verursachen, usw.
Im Mietrecht haben Sie bei solchen Vorhaben manches zu beachten.
Stellen Sie sich vor, wie sich der Lärm in der Wohnung des Nachbarn anhören mag. Vielleicht sollten Sie den Nachbarn informieren, wann und warum es zu Störungen kommen kann, damit man sich als Nachbar darauf einstellen kann.
- Ruhezeiten sollten Sie jedenfalls einhalten:
Allgemein übliche Ruhezeiten - Mittagsruhe, Nachtruhe
Störungen durch Nachbarn - durch mangelnde Rücksicht?
Umgekehrt sollten Sie nicht auf jede Störung, die von einem Nachbarn kommt, gleich gereizt reagieren:
Störung durch Nachbarn - Mietrecht
- Versuchen Sie, den Nachbarn zunächst ohne Emotionen direkt anzusprechen.
- Sie können vielleicht den Nachbarn dazu bewegen, auf Ihre Interessen besser Rücksicht zu nehmen.
Aber es ist klar: Zu einem vernünftigen Umgang gehören immer zwei.
Wir haben einige Hinweise zusammengetragen, wie Sie bei Ärger mit Nachbarn vorgehen können:
Fast immer sind Sie als Mieter von Nachbarn umgeben.
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