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Mieter möchte Einbau eines offenen Kamins in die Wohnung

Wollen Mieter eine Wohnung nachträglich mit einem offenen Kamin ausstatten, so handelt es sich dabei immer um eine bauliche Veränderung, die ein Vermieter genehmigen muss.

Offenen Kamin in die Mietwohnung einbauen - Erlaubnis des Vermieters

Es ist dem Vermieter genau mitzuteilen, wo der offene Kamin gebaut und an welchen Kaminzug dieser angeschlossen werden soll.

Umbauarbeiten - Erlaubnis des Vermieters oft erforderlich 

Der Einbau ist ein Eingriff in die Bausubstanz und Vermieter müssen in der Regel um die Erlaubnis gefragt werden.

Einbau eines offenen Kamins in die Wohnung - Erlaubnis des Vermieters erforderlich

Vermieter dürfen die Genehmigung verweigern, denn es besteht für Vermieter keine Verpflichtung, den Einbau eines offenen Kamins zu erlauben, es sei denn, im Mietvertrag wäre ein erlaubter Einbau geregelt.

  • Diese mögliche Vertragsregelung steht meist unter dem Vorbehalt weiterer Erfordernisse und der möglichen technischen Umsetzung.

Einbau Kamin in die Mietwohnung - Vermieter verlangt vom Mieter fachgerechten Einbau

Würde der Vermieter einer Genehmigung näher treten wollen: Die Erlaubnis darf der Vermieter davon abhängig machen, dass sachgerechte Forderungen erfüllt werden.

Erlaubnis für Einbau eines offenen Kamins durch Vermieter - Kostenübernahme für Mieter

Damit die Erlaubnis für einen Einbau überhaupt erteilt wird, verlangen Vermieter häufig,
dass alle damit im Zusammenhang entstehenden Kosten der Mieter übernimmt.

Der Vermieter stellt auch meist weitere Anforderungen:

  • die Errichtung ist von einem anerkannten Fachbetrieb vorzunehmen,
  • die Kosten der Prüfung der Feuerstätte durch den Schornsteinfeger wegen des Anschlusses an einen bestimmten Schornstein,
  • die Zusicherung zur Ãœbernahme aller zusätzlich künftig anfallenden Betriebskosten (erhöhte Kosten des Schornsteinfegers),
  • Ãœbernahme aller Reparaturen
  • Ãœbernahme entstehender Wartungskosten für die Feuerstätte sind vom Mieter zu zahlen,
  • den Nachweis des Risikoeinschlusses in die Hausratversicherung, 
  • und auch die Erhöhung einer bestehenden Kaution kann der Vermieter verlangen.

Einbau offener Kamin als Mieter - Schornsteinfeger muss Feuerstätte, Schornstein prüfen

Es muss gesichert sein, dass der Anschluss eines offenen Kamins an einen vorhandenen Kamin / Schornstein möglich ist. Hierfür ist eine fachliche Prüfung erforderlich:

  • Der zuständige bezirkliche Schornsteinfeger prüft die vorgesehene Feuerstätte, den Kaminzug auf die Eignung und stellt fest, ob der Schornstein geeignet ist, der Einbau und Anschluss vorgenommen werden darf.
  • Nach der Errichtung muss der Schornsteinfeger vor der erstmaligen Inbetriebnahme die Feuerstätte prüfen und abnehmen.
Hinweis


Immer sollte der Einbau eines offenen Kamins der Hausratversicherung mitgeteilt werden, und es sollte um eine Bestätigung des Risikoeinschlusses gebeten werden.



Redaktion


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