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Mietwohnung, Keller, Garage, Dachboden - Dinge, Material lagern
Gefährliches Material, Gefahrstoffe dürfen in einem Mietshaus nicht gelagert werden, weder in der Wohnung, noch im Keller, und nur sehr eingeschränkt in einer Garage.
Niemand möchte in seiner Wohnung dadurch gefährdet werden, dass im Haus Material gelagert wird, von dem eine Gefahr ausgeht.
Dabei reicht es aus, dass die Gefahr erst durch weitere Ursachen entsteht, also beispielsweise durch das Eindringen von Wasser oder Feuer.
Viele Mietverträge verbieten die Lagerung gefährlicher Stoffe in der Mietwohnung
In den meisten Mietverträgen ist deshalb ausdrücklich verboten, in der Wohnung oder im Keller solche Stoffe zu lagern.
Auch wenn das nicht ausdrücklich im Mietvertrag steht, ist davon auszugehen, dass insbesondere leicht brennbare oder explosive Materialien, Feuerwerkskörper, Giftstoffe, usw. nicht gelagert werden dürfen, denn dies gehört nicht zu dem Vertragszweck einer Wohnnutzung, ist in der Regel eine Vertragsverletzung.
Gefährliche Stoffe dürfen nicht in einem Mietshaus, Keller, Wohnung, Dachboden lagern
- Grundsätzlich nicht erlaubt ist die Lagerung gefährlicher Stoffe in der Wohnung,
bei entzündlichen Stoffen wie Brennspiritus darf es nicht mehr als 1 Liter sein - Aber auch im Hauskeller dürfen solche Stoffe grundsätzlich nur sehr eingeschränkt gelagert werden, selbst in unzerbrechlichen Gefäßen dürfen nie mehr als 20 Liter aufbewahrt werden
- Heizöl muss in einem besonders verschlossenen Raum gelagert werden, auch wegen der Gefahren für das Grundwasser.
- Bei Einstellplätzen im Haus (Tiefgarage) gilt das Gleiche, denn von dort kann jede Gefahr leicht auf das Haus, die Wohnungen übergreifen.
WICHTIG:
Auch ungefährliche Materialien dürfen auf einem Einstellplatz nicht gelagert werden, so ein Gerichtsurteil:
Stellplatz in der Tiefgarage nicht als Lagerplatz nutzen
Als gefährliche Stoffe gelten auch Lacke und Farben, die Lösungsmittel enthalten, Aceton, Alkohol, Methanol, Propanol, Spiritus usw.
Von gelagerten Stoffen dürfen keine belästigenden Gerüche für Mieter ausgehen
- Von den gelagerten Stoffen (oder Material) dürfen keinesfalls Geruchsbeeinträchtigungen ausgehen.
- Auch darf beim Umfüllen dieser flüssigen Stoffe darf nichts auf den Boden laufen.
Garagen, Schuppen, die allein, getrennt vom Haus stehen - Was darf man dort lagern?
Wenn getrennt vom Haus stehende Garagenräume oder Schuppen vermietet werden, dürfen auch dort - wenn nicht sogar weniger vereinbart ist - höchstens 20 Liter Benzin und höchstens 200 Liter Heizöl aufbewahrt werden.
Spätestens wenn der Vermieter die Entfernung von gelagerten unerlaubten Stoffen und Sachen verlangt, müssen Sie diese sofort entfernen. Es droht sonst eine fristlose Kündigung.
Redaktion
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