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Katzenhaltung in der Mietwohnung - Zustimmung des Vermieters

Steht ein grundsätzliches Verbot zur Haltung von Katzen in einer Mietwohnung im Mietvertrag, so ist dieses Verbot nicht möglich, eine solche Regelung ist unwirksam.

Katzenhaltung in der Mietwohnung ist eine übliche Nutzung, gehört zum üblichen Gebrauch

Ein generelles Verbot für die Haltung von Tieren in der Mietwohnung ist unwirksam - die Haltung von Haustieren gehört zum üblichen Gebrauch, zur üblichen Nutzung einer Wohnung.

Mietvertragliche Regelung - Haustiere sind nur nach vorheriger Erlaubnis erlaubt

Aber in den meisten Mietverträgen steht, dass Haustiere nur nach vorheriger Erlaubnis des Vermieters gehalten werden dürfen.

Muss der Vermieter die Katzenhaltung in der Wohnung erlauben?

Der Vermieter muss diese Erlaubnis, die Zustimmung erteilen, wenn er nicht ganz konkrete Gründe nennen kann, die einer Erlaubnis entgegenstehen.  

Befürchtungen, Vermutungen des Vermieters reichen nicht für das Verbot der Katzenhaltung

Befürchtet der Vermieter z.B., dass eine Katze Beschädigungen in der Wohnung verursachen könnte, so ist dies kein Grund für ein Verbot.

Tipp


Für den Fall des Falles: Verursacht die Katze Schäden in der Wohnung, dann sollte eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein, die solche Schäden (Einschluss von Mietsachschäden) reguliert.
Private Haftpflichtversicherung für Mieter - Mietsachschäden versichern 

Auch die Befürchtung, dass eine Katze andere Mieter stören könnte oder die Vermutung, dass ein Mieter nicht für eine artgerechte Haltung sorgen würde, ist keine Begründung für ein Verbot. 

Als Mieter die Katzenhaltung gegen den Vermieter durchsetzen - Klage auf Erlaubnis

Mieter können die Erlaubnis notfalls einklagen, wenn der Vermieter keine maßgeblichen Gründe gegen die Katzenhaltung vorbringen kann.

Ein Gericht nimmt in solchen Fällen dann immer eine Interessenabwägung vor und urteilt, welche Interessen höher zu bewerten sind:

Die Interessen des Mieters an einer Erlaubnis oder die des Vermieters an einem Verbot.
Erlaubnis vom Vermieter - Klage auf Erteilung der Genehmigung 

Verbot des Vermieters für die Haltung von Katzen aus besonderen Gründen

Ein Verbot kann in begründeten Fällen möglich sein, wenn für andere Mieter eine Gesundheitsgefährdung besteht, z.B. durch eine schwere Katzenhaarallergie. 

Mietvertrag oder Hausordnung regelt, dass Mieter Katzen nicht als Freigänger halten dürfen

Es ist möglich, dass die Haltung von Katzen auschließlich als Haustier in der Wohnung erlaubt sein kann, dies im Mietvertrag oder auch in der Hausordnung geregelt ist. Sind Katzen von Mietern entgegen der Regelung als sogenannte Freigänger unterwegs, dann kann der Vermieter fordern, dass dies unterbleibt, auch eine ehemals erteilte Genehmigung zur Katzenhaltung widerrufen.

Der Grund für eine solche Regelung ist, dass Katzen als Freigänger andere Mieter oder Nachbarn belästigen können, fremde Terrassen / Balkone, sogar die Wohnung eines Nachbarn betreten oder einen Garten mit Kot verschmutzen.

Die Erlaubnis für die Haltung einer Katze kann der Vermieter widerrufen

Stellt der Vermieter fest, dass die Katzen eines Mieters die Wohnung beschädigen oder andere Mieter dadurch gestört sind (z.B. durch eine Geruchsbelästigung), so kann die Katzenhaltung verboten, eine früher erteilte Erlaubnis kann vom Vermieter widerrufen werden.

  • Auch zu viele Katzen des Mieters können zu einem Verbot führen.

Wie viele Katzen darf der Mieter in seiner Wohnung halten?

Mehrere Katzen stellen ein Problem dar, wenn die Zahl der in der Wohnung gehaltenen Katzen nicht einem normalen, dem üblichen Gebrauch der Wohnung entspricht.

  • Die Frage, was ist üblich, ist pauschal nicht zu beantworten, da es immer auf die Umstände des Einzelfalls ankommt, z.B. ob eine Wohnung groß genug ist usw. 

Um Probleme zu vermeiden:

Auch in einer großen Wohnung sollten nicht mehr als drei Hauskatzen gehalten werden - aber das kann im Einzelfall durch ein Gericht auch anders gesehen werden.


Redaktion


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