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Renovierung, Bauarbeiten - Mietminderung wegen Lärm, Schmutz

Dauern Renovierungsarbeiten (mit Lärm, Schmutz, Staub etc.) in einer Nachbarwohnung eine längere Zeit, so besteht die Wahrscheinlichkeit, dass sich lang hinziehende Arbeiten nicht mehr im Rahmen des Ãœblichen bewegen. Bei erheblichen Beeinträchtigungen kann eine Mietminderung möglich sein.

Bauarbeiten in Mietwohnung - Lärmbelästigung berechtigt zur Mietminderung

Der Maßstab des "Ãœblichen" kann z.B. bereits überschritten sein, wenn mit den Arbeiten eine hohe Lärmbelastung verbunden ist.   

Länger dauernde Renovierungen, Bauarbeiten - nicht zumutbarer Lärm, Störungen

Wenn Sie einen Mietminderung in Betracht ziehen, dann sollten Sie die Miete nicht einfach kürzen, denn die Höhe einen Minderung richtet sich nach dem Einzelfall.

Mietminderungstabellen geben nur einen ungefähren Anhaltspunkt - die Höhe einer möglichen Mietminderung bezieht sich konkret immer auf die Umstände des Einzelfalls.
Mietminderung - Wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten? 

Die fachliche Beratung zu Fragen einer Mietminderung ist sehr zu empfehlen.

Lärm wegen Bauarbeiten aus der Nachbarwohnung als erhebliche Belastung

Mieter müssen eine erhebliche Belastung wegen Lärms nachweisen, nicht hinnehmbare Beeinträchtigungen beweisen.

Daher sollten Sie Zeugen haben.

Vermieter führt störende Renovierungsarbeiten, Bauarbeiten durch

Was gilt, wenn der Vermieter Renovierungsarbeiten in einer Mietwohnung durchführt:
Lärm durch Renovierung, Bauarbeiten - Vermieter ist Auftraggeber 

In einem solchen Fall könnte ab Beginn der Arbeiten ein Recht auf Mietminderung bestehen,

Der Vermieter ist verantwortlich dafür, dass Sie Ihre Wohnung weitgehend ungestört nutzen können.


Redaktion


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