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Modernisierung - Mieterhöhung nur für abgeschlossene Arbeiten

Eine Mieterhöhung wegen einer Modernisierung können Vermieter erst vornehmen, wenn eine Modernisierungsmaßnahme fertiggestellt ist, die Arbeiten abgeschlossen sind.

Mieterhöhung wegen Modernisierung von Wohnung und Haus

Der Vermieter kann bei der nächsten Mieterhöhung in Richtung auf die ortsübliche Vergleichsmiete, § 558 BGB, den nun verbesserten Ausstattungszustand berücksichtigen und die Zustimmung der Mieter verlangen. Meist wird er aber die Modernisierungskosten gemäß § 559 BGB durch einseitige Mieterhöhungserklärung auf die Miete umlegen.

Modernisierungsmieterhöhung - Maßnahme muss fertiggestellt, Arbeiten beendet sein

Führt der Vermieter Modernisierungsarbeiten an der Wohnung oder am Gebäude durch, dann kann er dafür eine Mieterhöhung verlangen.

Sowohl für das Mieterhöhungsverlangen als auch für die Umlage von Modernisierungskosten ist Voraussetzung,

  • dass diese Arbeiten abgeschlossen sind.

Denn nur dann steht die entsprechende Ausstattung zum Gebrauch zu Verfügung, kann überhaupt eine Wertverbesserung eingetreten sein.

Umfangreiche Modernisierungen - Mieterhöhungen für einzelne abgeschlossene Maßnahmen

Oft werden durch die Vermieter umfangreiche Modernisierungsankündigungen verschickt, die viele einzelne Modernisierungsmaßnahmen im Haus und der Wohnung auflisten.

Hinweis


Wenn Sie solch eine Ankündigung erhalten, sollten Sie sich umgehend fachkundig beraten lassen, insbesondere, ob Härtegründe gegen die Modernisierung vorgebracht werden können.
Achtung: Hier läuft eine kurze Frist!

Es kann dann sein, dass bestimmte Modernisierungsmaßnahmen aus diesem "Paket" früher abgeschlossen sind als andere.

  • Ist schon in der Modernisierungsankündigung erklärt, dass die verschiedenen Maßnahmen von einander unabhängig sind und zu unterschiedlichen Zeitpunkten fertig sein sollen, dann spricht das dafür, dass für diese einzelnen Maßnahmen auch jeweils nach Abschluss eine Mieterhöhung verlangt werden kann.
  • Aber auch wenn die Modernisierungsankündigung sich als Gesamtpaket darstellt, können bestimmte Wertverbesserungen schon vollständig hergestellt sein, während andere noch in Arbeit sind.

In diesem Fall kann eine Mieterhöhung durch Umlage der Kosten für die bereits fertiggestellten Verbesserungen verlangt werden, auch bei einem Mieterhöhungsverlangen könnten diese Ausstattungsmerkmale bereits berücksichtigt werden.

BGH: Modernisierungsumlage auch für einzelne abgeschlossene Maßnahmen

Hinweis


Weil die Umlage von Modernisierungskosten wirksam wird, ohne dass Sie zustimmen müssen, sollten Sie sich umgehend nach Erhalt einer Mieterhöhungserklärung oder auch eines Verlangens auf Zustimmung zur Mieterhöhung fachkundig beraten lassen.

Mietminderung bei Modernisierungsarbeiten

Werden nun aber die anderen Modernisierungsarbeiten durchgeführt, dann kann das zu Ansprüchen auf Mietminderung führen:

  • Es gilt dann zwar die höhere Miete, aber ein Mietminderungssatz von beispielsweise 10 % ist dann nach der erhöhten Miete zu berechnen, also betragsmäßig dann höher als vor der Modernisierungsmieterhöhung.
  • Zahlen Sie in diesen Fällen die Miete unter Vorbehalt!

Redaktion


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