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Kündigung Mietvertrag durch Mieter - Vermieter antwortet nicht
Sie haben als Mieter den Mietvertrag gekündigt, der Vermieter reagiert nicht - was ist zu tun?
Wohnungskündigung - Vermieter reagiert nicht auf die Kündigung des Mietvertrags
Eine Kündigung ist ein wichtiges Schreiben, das dem Vermieter nachweislich zugehen muss.
Häufig formuliert man in dem Schreiben, dass man eine Bestätigung der Kündigung des Mietvertrags wünscht. Was tun, wenn die Bestätigung nicht kommt?
Muss der Vermieter auf die Kündigung der Wohnung reagieren, den Zugang bestätigen?
Auch wenn das normalerweise üblich ist:
- Der Vermieter ist rechtlich nicht verpflichtet, zu bestätigen, dass und wann er Ihre Kündigung erhalten hat, oder wann das Mietverhältnis aus seiner Sicht beendet ist.
Mieter hat Mietvertrag gekündigt - keine Reaktion vom Vermieter auf die Kündigung
Sie sollten dann als erstes nachprüfen, ob Sie die Kündigung wirklich wirksam zugestellt haben:
Zustellungsnachweis - Sicherer Versand für Schreiben, Briefe
und ob der Empfänger der Kündigung der richtige Adressat ist:
Mietvertrag als Mieter kündigen - an wen die Kündigung schicken?
Keine Antwort des Vermieters auf Kündigung des Mietvertrags durch Mieter
Sie sollten auch prüfen, ob die Kündigung des Mietvertrags formal in Ordnung ist.
Z. B., ist die Kündigung persönlich unterschrieben, habe alle Mieter unterschrieben:
Mietvertrag als Mieter immer schriftlich kündigen - Regeln
- Mieter sind selbst dafür verantwortlich, den Zugang der Kündigung und den Zeitpunkt nachweisen zu können!
- Wenn Sie sich in einem der vorstehenden Punkte nicht sicher sind, wiederholen Sie die Zustellung.
Falls der Vermieter am selben Ort sein Büro oder die für eine Kündigung zuständige Hausverwaltung örtlich erreichbar ist, können Sie mit dem Kündigungsschreiben dort vorbeigehen und sich den Empfang quittieren lassen.
- Sie können auch zusammen mit einem Zeugen, der das Kündigungsschreiben gelesen hat, das Schreiben dort abgeben:
Zustellung von wichtigen Schreiben mit Boten, Kurier
Notfalls hilft die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher.
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Redaktion
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