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Mietwohnung - Als Mieter den Mietvertrag kündigen
Schauen Sie zunächst in Ihrem Mietvertrag:
- Haben Sie einen Zeitmietvertrag abgeschlossen?
- Oder läuft Ihr Mietvertrag auf unbestimmte Zeit?
- Achten Sie dann auch darauf, ob eine feste Verlängerungsklausel vereinbart ist.
Wenn sich aus dieser Prüfung nichts Gegenteiliges ergibt, dann können Sie den Mietvertrag für Ihre Mietwohnung jederzeit ordentlich kündigen. Er endet dann mit der gesetzlichen Kündigungsfrist.
Außerordentliche Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grund durch Mieter
Eine außerordentliche fristlose Kündigung ist möglich aus wichtigem Grund, das sind vor allem schwere Vertragsverletzungen des Vermieters oder eine dringende Gesundheitsgefahr. Eine solche Kündigung sollten Sie bald schreiben, nachdem Sie von dem Kündigungsgrund erfahren haben, und Sie müssen den Grund der Kündigung angeben.
Kündigung Mietvertrag durch den Mieter bei bestehenden Sonderkündigungsrechten
Außerdem besteht in bestimmten Situationen ein Sonderkündigungsrecht der Mietpartei. Hier müssen Sie besondere Fristen einhalten und ebenfalls den Grund Ihrer Kündigung in dem Schreiben angeben Wann in diesen Fällen die Kündigung den Mietvertrag beendet, muss man im Einzelfall prüfen, in den meisten Fällen endet der Vertrag mit der gesetzlichen Kündigungsfrist.
In jedem Fall müssen Sie schriftlich kündigen, die Kündigung muss an den richtigen Empfänger adressiert sein ( Erfahren, wer Vermieter der Wohnung ist - Auskunftspflicht ), und sie muss unterschrieben sein —
- Wenn es mehrere Mieter gibt, von allen Mietern. Schauen Sie dazu unter formelle Anforderungen.
- Möglich ist auch, dass ein Mieter bevollmächtigt ist für die anderen (Mit)-Mieter zu handeln, die Kündigung auszusprechen. Hierzu müssen dann dem Bevollmächtigten entsprechende Vollmachten vorliegen, die dem Kündigungsschreiben im Original beigefügt werden sollte(n)
Lesetipp: Die Vollmacht im Mietrecht
Mieter sollten darauf achten, dass ein Zugang der Kündigung des Mietvertrags beweisbar ist
Die Kündigung muss beim Vermieter oder seinem Bevollmächtigten ankommen, und Sie sollten auch beweisen können, wann Ihre Kündigung zugestellt wurde.Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: