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Neuen Mietvertrag für Wohnung widerrufen, rückgängig machen

Gerade wurde der Mietvertrag für die Wohnung unterschrieben, ein paar Tage später will man den Vertrag nicht mehr haben, aus persönlichen Gründen widerrufen, rückgängig machen.

Rücktritt vom neu unterschriebenen Mietvertrag der Wohnung als Mieter

Viele Mieter meinen, dass man nach Unterschrift unter einen neuen Mietvertrag innerhalb von 14 Tagen vom Mietvertrag sowieso zurücktreten kann. Dies ist falsch!

Ohne das Vorliegen besonderer, außerordentlicher Gründe, kann der gerade unterschriebene Vertrag weder vom Mieter und auch nicht vom Vermieter widerrufen, einfach rückgängig gemacht werden.

Widerruf eines neu abgeschlossenen Mietvertrages für die Mietwohnung nach Verbraucherrecht

Eine Möglichkeit zum Widerruf des Vertrages könnte nach Verbraucherrecht bestehen:

  • Wurde der Mietvertrag über den Weg der "Fernkommunikation" (eMail, Post, FAX) abgeschlossen, oder außerhalb der Geschäftsräume des Vermieters, kann ein Widerruf möglich sein. 
    Einzelheiten dazu: Neuen Mietvertrag widerrufen - Verbraucherrecht

Außerordentliche Gründe für die fristlose Kündigung eines neu abgeschlossenen Mietvertrages

Gründe, die zu einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung berechtigen können: 

  • Wenn der Vermieter die neu vermietete Wohnung nicht in einen vertragsgemäßen, bezugsfertigen Zustand versetzt, die Mängel so schwerwiegend sind, dass eine ordnungsgemäße Ãœbergabe und Nutzung der Wohnung unmöglich ist, kann das ein Kündigungsrecht eröffnen: 
    Einzug - Mieter kann zu Beginn des Mietvertrags nicht einziehen
  • Ein Kündigungsrecht kann bestehen, wenn der Vermieter schwere Mängel arglistig verschwiegen hat, die den Gebrauch, die Nutzung der Wohnung unmöglich machen, zumindest ganz erheblich einschränken (dann kommt auch eine Anfechtung des Mietvertrags in Betracht).
  • Ein Kündigungsrecht kann auch bestehen, wenn es eine ernsthafte Gesundheitsgefährdung (z.B. durch vorhandene Raumgifte) gibt, das Wohnen nicht zumutbar ist.

Rücktritt von einem neu geschlossenen Mietvertrag für die Wohnung mit Aufhebungsvertrag

Bestehen keine rechtlichen Gründe sich von einem neuen Mietvertrag für die Wohnung zu lösen:

  • Prüfen Sie, ob eine einvernehmliche Aufhebung (Mietaufhebungsvertrag) des Vertrags mit dem Vermieter möglich ist.

Klappt das nicht, so besteht meist die Möglichkeit, den Vertrag mit der gesetzlichen Kündigungsfrist zu beenden - das heißt dann aber, dass für diesen Zeitraum Miete gezahlt werden muss.

Gründe für eine Beendigung des Mietvertrages bei Kündigungsausschluss oder Zeitmietvertrag

  • Wenn nicht vorhersehbar sich plötzlich die Lebensumstände ändern, dann kann es Gründe geben, die eine vorzeitige Beendigung des Vertrages ermöglichen (kündigen mit gesetzlicher Kündigungsfrist) z.B. wenn Sie beruflich in ein weit entfernte Stadt umziehen müssen. 
  • Lesen Sie zum Thema: 
    Beendigung Mietvertrag, wenn ein Kündigungsausschluss, Zeitmietvertrag vereinbart ist
  • In all diesen vorgenannten Fällen ist eine Rechtsberatung sehr zu empfehlen!

Redaktion


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