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Änderung Mietvertrag der Wohnung durch Duldung einer Nutzung

Eine Änderung des Mietvertrags kann ausnahmsweise zustande kommen, ohne dass sich die Vertragsparteien durch schriftliche (oder mündliche) Vereinbarung - darauf geeinigt haben. 

Duldung: Vermieter duldet jahrelang eine bestimmte Nutzung - Änderung des Mietvertrags?

Auch wenn jahrelang eine bestimmte Nutzung vom Vermieter hingenommen wurde, so ist eine dadurch tatsächlich erfolgte Änderung des Mietvertrags, dass diese Nutzung auch weiterhin für die Dauer des Mietverhältnisses möglich ist, die Ausnahme.

  • Als Mieter kann man sich nicht darauf verlassen, dass der Mietvertrag übereinstimmend stillschweigend (also faktisch, konkludent, durch schlüssiges Verhalten) tatsächlich geändert wurde, eine bestimmte Nutzung Vertragsinhalt des Mietvertrages wurde.
  • Eine mündliche Abänderung des Mietvertrages ist zwar möglich, aber schwer nachzuweisen.

Stillschweigende Änderung des Wohnungsmietvertrags - jahrelange Nutzung geduldet

Viele glauben, dass eine längjährige Nutzung, bzw. weil der Vermieter lange Zeit etwas geduldet hat, dies dann für die Dauer des Mietvertrags erlaubt ist - dies ist nicht so! 

  • Allein die Tatsache, dass der Vermieter ein Verhalten, eine bestimmten Nutzung über längere Zeit akzeptiert, bedeutet nicht, dass der Vertrag dadurch stillschweigend geändert würde. Es ergibt sich daraus kein Gewohnheitsrecht.
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Widerruf einer über lange Zeit geduldeten Nutzung durch Vermieter der Mietwohnung

Erfolgt der Widerruf einer bestimmten über lange Zeit geduldeten Nutzung, dann sind solche Fälle  sehr genau zu prüfen, ob zuvor eine Änderung des Mietvertrags zustande gekommen ist. 

Beispiel

Auch der Widerruf der Nutzung eines über lange Zeit genutzten Raumes oder einer Fläche durch den Vermieter ist möglich: 
Vermieter widerruft unentgeltliche Nutzung Abstellraum, Keller 

Mieter zahlt vereinbarte Betriebskosten nicht - stillschweigende Änderung des Mietvertrags?

Manchmal haben Gerichte angenommen, es sei eine Vertragsänderung zustande gekommen, wenn z.B. der Vermieter Betriebskosten abrechnet, die im Mietvertrag gar nicht vereinbart sind, Mieter diese aber jahrelang bezahlt haben.

  • Solche Fälle sind immer schwierig - Beratung empfohlen!

Hat der Vermieter eine stillschweigende Erlaubnis für eine Untervermietung erteilt?

Für eine Untervermietung müssen Sie - wenn sie nicht schon im Mietvertrag erlaubt ist - immer den Vermieter um Erlaubnis fragen.

Beispiel

Eine stillschweigende Erlaubnis des Vermieters für eine Untervermietung kann grundsätzlich auch nicht angenommen werden, wenn der Name eines Untermieters längere Zeit am Briefkasten steht.


Redaktion


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