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Zeitmietvertrag für Untermieter - Befristung eines Untermietvertrags

Liegt für den Hauptmieter die Erlaubnis für die Untervermietung vor, dann kommt es vor, dass Untermieter und der Vermieter (also der Hauptmieter der Wohnung) eine feste Vertragslaufzeit, eine Befristung, einen Zeitmietvertrag für das Untermietverhältnis vereinbaren.

Befristung eines Untermietvertrags - zulässiger Grund muss vorhanden sein

Für die Befristung eines Untermietvertrags muss ein zulässiger Grund vorhanden sein - mögliche Gründe sind nachstehend aufgeführt.

  • Ein zulässig befristeter Untermietvertrag kann in der Regel weder vom Untermieter noch vom Vermieter (also dem Hauptmieter) vorzeitig gekündigt werden. 

Möglich wäre für den Fall einer gewünschten vorzeitigen Beendigung des Untermietvertrags ein Aufhebungsvertrag, oder auch eine Vereinbarung im Untermietvertrag, dass die Auflösung möglich ist, wenn ein Nachmieter gestellt wird: Nachmieter stellen, suchen - wann ist das möglich?

Aber das setzt eine Einigung zwischen Untermieter und Hauptmieter voraus.

Mögliche Gründe für die Befristung eines Untermietvertrags gegenüber dem Untermieter

Die häufigste zulässige Begründung für einen befristeten Untermietvertrag ist der Eigenbedarf, die erforderliche (spätere) Eigennutzung für den Hauptmieter.

Dies kann z.B. der Fall sein, wenn ab einem bestimmten Zeitpunkt die Wohnung wieder insgesamt benötigt wird. Gründe können sein: 

- Rückkehr des Hauptmieters nach einem längeren Auslandsaufenthalt 

- Freundin / Freund zieht wieder in die Wohnung oder zieht erstmals in die Wohnung, usw.

Untermietvertrag befristen, als Zeitmietvertrag mit Untermieter abschließen

Eine Befristung des Untermietvertrags ist möglich, wenn der Hauptmieter einen anderen nach dem Gesetz ausdrücklich zugelassenen Grund hat, den Untermietvertrag zu befristen:
Zeitmietvertrag gültig? Gründe für wirksam befristeten Mietvertrag 

Grund für Befristung des Untermietvertrags muss bei Vertragsabschluss benannt werden

Der Vermieter (Hauptmieter) muss den Untermieter bei Vertragsabschluss konkret über den Grund für die Befristung informieren, am besten den Grund im Untermietvertrag konkret benennen.

Mieter der Wohnung hat Zeitmietvertrag - Befristung des Untermietvertrags ist möglich

Hat der Hauptmieter selbst einen befristeten Mietvertrag für die Wohnung abgeschlossen, dann kann ein befristeter Untermietvertrag geschlossen werden.

Hat der Hauptmieter seinerseits einen nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässigen Zeitmietvertrag gemäß § 575 BGB abgeschlossen, dann ist sein eigenes Recht auf diese Zeit beschränkt, eine Befristung des Untermietvertrags ist möglich und der Grund ist im Untermietvertrag zu benennen: 

  • weil der Eigentümer / Hauptvermieter für die Wohnung Eigenbedarf geltend machen will,
  • weil der Eigentümer / Hauptvermieter ab einem bestimmten Zeitpunkt umfangreiche Baumaßnahmen vornehmen will,
  • weil der Eigentümer / Hauptvermieter die Wohnung als Dienstwohnung benötigt. 

Befristeter Untermietvertrag kann sich verlängern, wenn Befristungsgrund nicht mehr besteht

Der Untermieter mit einem befristeten Untermietvertrag, hat gegenüber dem Hauptmieter einen Auskunftsanspruch, § 575 Abs. 2 BGB. Frühestens 4 Monate vor Ablauf des Untermietvertrages darf der Untermieter seinen Vermieter fragen. ob der Befristungsgrund noch besteht.

Würde sich der Zeitpunkt der Beendigung des Hauptmietvertrages verschieben, weil z.B. die Wohnung erst später benötigt würde, so kann der Untermieter die Verlängerung bis zu diesem Zeitpunkt verlangen.

  • Würde der Grund für die Befristung überhaupt nicht mehr bestehen, so würde dann aus dem ehemals befristeten Untermietvertrag ein unbefristeter Untermietvertrag.



Redaktion


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