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Modernisierung Wohnung, Haus - Persönliche Härte durch Bauarbeiten
Bauarbeiten sind oft mit einer umfangreichen Belastung der Bewohner durch Lärm, Staub und Schmutz und anderen Einschränkungen in ihrer Wohnung verbunden.
- Dies kann für die Mieter, ihre Familienangehörigen und sonstigen Haushaltsangehörigen eine persönliche Härte bedeuten.
Gegen Modernisierungsarbeiten persönliche Härtegründe vorbringen - Krankheit, Alter
Hier können hohes Alter, gesundheitliche Einschränkungen - Krankheit, besondere Empfindlichkeit gegenüber Staub, Lärm, oder bestimmten, voraussichtlich zu verwendenden Baustoffen - den Modernisierungsarbeiten möglicherweise auf Dauer entgegenstehen.
Manche persönlichen Härtegründe können Modernisierungsmaßnahmen auch nur für eine gewisse Zeit aufschieben, z.B. Schwangerschaft, Säuglingsphase, akute Krankheit, laufende oder kurz bevorstehende Prüfungen.
Härtegründe - Frist beachten!
Persönliche Härtegründe, die schon bei Erhalt der Modernisierungsankündigung bestehen, müssen Sie innerhalb kurzer Frist dem Vermieter mitteilen, § 555d Abs. 3 BGB.
Nehmen Sie nach Erhalt einer Modernisierungsankündigung umgehend fachkundige Beratung in Anspruch!
Auch wirtschaftliche Gründe können eine Härte darstellen. Sie wirken sich aber nur darauf aus, dass die entstehende Mieterhöhung möglicherweise gar nicht oder nicht in voller Höhe bezahlt werden muss.
Später eintretende Härtegründe umgehend mitteilen
Treten später neue Härtegründe auf, z.B. eine schwerwiegende Erkrankung oder der Arbeitsplatzverlust, dann müssen diese Härtegründe dem Vermieter möglichst frühzeitig mitgeteilt werden, § 555d Abs. 4 BGB.
- Wirtschaftliche Härtegründe müssen allerspätestens bei Beginn der Modernisierungsmaßnahmen mitgeteilt werden.
Härtegründe - Interessenabwägung durch das Gericht
Kommt der Streit vor Gericht, so wird in der Regel eine Interessenabwägung vorgenommen:
Wiegen die Härtegründe der Bewohner schwerer, dann muss die Modernisierung aufgeschoben werden oder auf Dauer unterbleiben.
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