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Modernisierung - Erneuerung von Einbauten des Mieters als Härtegrund
Als Härtegrund gegen eine Modernisierung kann in Frage kommen, dass Mieter selbst frühere hohe Aufwendungen in der Wohnung hatten, z.B. Mieter haben selbst ein Bad eingebaut.
Persönliche Härte - Einbauten des Mieters werden durch Modernisierung ersetzt, vernichtet
Durch die Modernisierung des Eigentümemers ist die Erneuerung von Einbauten des Mieters, z. B. des selbst eingebauten Badezimmers geplant.
Werden solche Einbauten durch die Modernisierung vernichtet, dann kann dies eine persönliche Härte sein.
- Liegt dieser Umstand bei Ihnen vor, dann sollten Sie sich umgehend rechtlich zu beraten lassen!
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