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Modernisierung - wirtschaftliche Härte - Berechnung des Einkommens

Für die Beurteilung einer wirtschaftlichen Härte müssen zunächst alle Einkommen des Haushalts erfasst und den Einkünften alle Ausgaben gegenübergestellt werden. Daraus ergibt sich dann das verfügbare Einkommen. Sodann ist zu prüfen, ob die Mietbelastung nach der Modernisierungsmieterhöhung für den / die betroffenen Mietern noch zumutbar ist.

Ankündigung Modernisierung durch Vermieter - wirtschaftliche Härte - Einkommen berechnen

Wurde eine Modernisierung der Wohnung angekündigt, dann müssen Mieter innerhalb kurzer Frist prüfen und dem Vermieter mitteilen, dass die nach der Modernisierung zu erwartende Mieterhöhung zu einer wirtschaftlichen Härte führt.

Wirtschaftliche Härte - Berechnung des verfügbaren Einkommen des Haushalts

Es müssen die Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen erfasst werden.

Einnahmen z.B.:

  • Gehaltsabrechnung(en) für die Ermittlung des Nettoeinkommens der im Haushalt wohnenden Angehörigen o. andere Personen, einschließlich jährlicher Sonderleistungen
  • Steuerbescheid(e) (Selbständige / Freiberufler müssen das Einkommen der letzten drei Jahre nachweisen)
  • Rentenbescheid(e) (auch Invalidenrente(n), Waisenrente(n), Zusatzrente(n), usw.)
  • Unterhaltsnachweis(e)
  • Elterngeld
  • Kindergeld
  • Wohngeld (auch ein eventueller Wohngeldanspruch gehört zum anrechenbaren Einkommen)
  • ALG 1
  • Hartz IV, Grundsicherung, Bafög, Berufsausbildungsbeihilfen
  • sonstige weitere Einkünfte

Hieraus ergibt sich ein Gesamtbetrag der Einkommen.

Einnahmen, die nicht regelmäßig monatlich kommen, müssen auf eine monatliche Einnahme umgerechnet werden.

Damit haben Sie das durchschnittliche monatliche Einkommen.

Hinweis


Wenn sich nach der Mitteilung an den Vermieter Ihr Einkommen verändert, sollten Sie das für sich aufschreiben.

Lassen Sie sich fachkundig beraten, wann und wie Sie die Änderung vorbringen.

Wirtschaftliche Härte bei Modernisierung - Ausgaben ermitteln

Dann müssen die Ausgaben aller dieser Personen erfasst werden

Ausgaben z.B.:

  • Notwendige Fahrtkosten, z.B. für die Fahrt zur Arbeit
  • Aufwendungen für die private Altersvorsorge
  • Beiträge zu Lebensversicherungen
  • Haftpflichtversicherung(en), auch Berufshaftpflicht
  • Zusatzkrankenversicherung
  • Krankentagegeldversicherung
  • Rechtsschutz- / Mietrechtsschutzversicherung
  • Hausratversicherung
  • notwendige privat bezahlte Arztkosten
  • privat bezahlte Arznei- und Heilmittel (z.B. Brille, Zahnersatz, Prothese usw.)
  • notwendige Taxifahrten zum Arzt / Krankenhaus / Krankengymnastik
  • Aufwendungen bei Pflegebedürftigkeit (auch für erforderliche Haushaltshilfe)
  • Unterhaltszahlungen 
  • Rundfunkgebühren
  • Gebühren für IHK / Handwerkskammer
  • Berufsverbände / Gewerkschaften
  • sonstige weitere notwendige Ausgaben

Hieraus ergibt sich ein Gesamtbetrag der Ausgaben.

Berechnung einer wirtschaftlichen Härte - Einbeziehung von einmaligen Ausgaben

Da manche Ausgaben, Kosten nicht jeden Monat zu zahlen sind, sind Beträge, die jährlich als Einmalbetrag anfallen, zusammenzählen und dann durch 12 zu teilen.

Gleiches gilt natürlich auch, wenn Beträge im Rahmen der Ausgaben des haushalts z.B. vierteljährlich oder halbjährlich gezahlt werden.

Wirtschaftliche Härte - Einkommen abzüglich Ausgaben ergibt verfügbares Einkommen

Von dem durchschnittlichen Einkommen werden die durchschnittlichen Ausgaben abgezogen. Es bleibt als Ergebnis das verfügbare monatliche Einkommen des Haushalts.

Jetzt können betroffenen Mieter dem Vermieter erklären:

Das verfügbare Einkommen beträgt pro Monat nur ...EURO, die von Ihnen verlangte Miete soll ...EURO betragen, das wäre unzumutbar.

Musterbrief - Vorliegen einer wirtschaftlichen Härte dem Vermieter mitteilen

Über das Vorliegen einer wirtschaftlichen Härte ist der Vermieter zu informieren:

Musterbrief - Finanzielle, wirtschaftliche Härte bei Modernisierung 

Hinweis


Wenn sich nach der Mitteilung an den Vermieter die Ausgaben oder die Einnahmen verändern, so sollten Mieter sich fachkundig beraten lassen, wann und wie die geänderte Situation des Haushaltseinkommens vorgebracht wird. 



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