Logo

Modernisierungsmaßnahme - Aufzug als Wertverbesserung - Urteile

Ob der Einbau eines Aufzugs eine Modernisierung, also eine Wertverbesserung für die einzelne Wohnung ist, dazu gibt es recht unterschiedliche Gerichtsurteile.

Modernisierungsmaßnahme - Aufzug als Modernisierung - Duldung eines Einbaus 

Allein mit dem Argument, der Einbau eines Aufzugs sei für die eigene Wohnung keine Wertverbesserung, lässt sich meistens der Einbau nicht verhindern.

  • Möglicherweise kann aber mit diesem Argument und einer rechtlichen Vertretung die Mieterhöhung abgewehrt werden.

Gerichtsurteile entscheiden Einzelfälle, wenn es um einen Aufzug als Modernisierung geht

In aller Regel betreffen Gerichtsurteile darüber, ob ein Aufzugseinbau eine Modernisierung darstellt, nur den konkreten Einzelfall, lassen sich also nicht verallgemeinern, denn die Verhältnisse sind immer verschieden.

Fahrstuhleinbau als Modernisierung - Unterschiedliche Urteile

Es kann sogar bei verschiedenen Einzelfällen innerhalb desselben Gerichts dazu kommen, dass ein Aufzugseinbau unterschiedlich beurteilt wird.

Beispiel

Es wird ein Aufzug eingebaut, der im Treppenhaus nicht auf der Höhe der einzelnen Wohnungen hält, sondern nur auf den Zwischenpodesten.

Die Mieter müssen also eine halbe Treppe nach oben oder nach unten laufen, um zum Aufzug zu kommen, und müssen Einkäufe, Kinderwagen o.ä. eine halbe Treppe tragen, ehe sie den Aufzug nutzen können.

Dies kann eine Modernisierung sein, aber eventuell auch nicht.

Weiteres Beispiel:
Modernisierungsmaßnahme - Aufzug nicht immer eine Modernisierung 

Aufzug hält auf Zwischenpodest - keine Wertverbesserung bei Modernisierung

Das Landgericht Berlin hat hierzu in zwei Urteilen entschieden, dass ein Aufzugseinbau keine Wertverbesserung für die Mieter darstellt.

Landgericht Berlin, 67. Zivilkammer:
Aufzug als Modernisierung, wenn dieser in Zwischengeschossen hält 

In einem anderen älteren Urteil war eine andere Kammer des Landgerichts Berlin der Meinung, es liege trotzdem eine Modernisierung vor.

Hinweis


Wenn Sie in einem solchen Fall wissen möchten, ob der Ihnen vom Vermieter angekündigte Aufzugseinbau eine Wertverbesserung darstellt, sollten Sie sich fachkundig beraten lassen, wie das für Sie zuständige Gericht diese Frage sieht.


Redaktion


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: