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Einbau von Rauchmeldern in die Wohnung als Modernisierung

Die Anbringung, der Einbau von neuen Rauchmeldern in die Wohnung ist eine Modernisierungsmaßnahme, die zu einer Mieterhöhung für die Wohnung führen kann.

Mieterhöhung wegen dem Einbau, der Installation von Rauchmeldern in der Mietwohnung

Wegen der nicht allzu hohen Investitionskosten für diese Maßnahme verzichten viele Vermieter auf eine Mieterhöhung wegen dieser Modernisierung. 

Einbau Rauchmelder - Mieterhöhung wegen Modernisierung

Die Ausstattung einer Wohnung mit Rauchmeldern erhöht die Sicherheit, führt zu einer nachhaltigen Verbesserung im Sinne von § 555 b Nr. 4 und 5 BGB.

Vermieter können den Einbau als Modernisierungskosten nach den gesetzlichen Bestimmungen als Mieterhöhung auf die Miete umlegen: 
Modernisierungsmaßnahmen - Zeitpunkt der Mieterhöhung  

Erneuerung von bisher vorhandenen Rauchmeldern ist keine Modernisierung

Sind Rauchmelder, z.B. nach Erreichen der Betriebsdauer zu erneuern, oder weil diese defekt sind, so ist dies keine neue Modernisierung, die Vermieter zu einer Mieterhöhung berechtigen.

  • Dies gilt auch, wenn der Vermieter für den früheren Einbau keine Modernisierungsmieterhöhung vorgenommen hat.
  • Dies gilt auch, wenn die bisher vorhandenen Rauchmelder gemietet waren.
  • Werden allerdings neue Rauchmelder eingebaut, die technisch sehr viel hochwertiger sind, so kann dies eine Modernisierungsmaßnahme sein.
    BGH zu Erneuerung von Rauchmeldern als Modernisierung

Nachträglicher Einbau funkbetriebener Rauchmelder in die Wohnung

War die Wohnung bisher mit einfachen Rauchwarnmeldern ausgestattet war, so ist der
Einbau funkbetriebener Melder vom Mieter zu dulden und gilt als Modernisierungsmaßnahme.

Modernisierung - Mieter hatte schon Rauchmelder installiert, Vermieter möchte neue

Sind in einer Wohnung bereits Rauchmelder durch Mieter installiert worden, so kann der Vermieter durchsetzen, dass diese als Modernisierungsmaßnahme durch neue Modelle ersetzt werden.

Vorhandene Rauchmelder des Mieters bieten mehr Sicherheit, als die zum Einbau vorgesehenen

Wurden vom Mieter sehr hochwertige Geräte eingebaut, die einen wesentlich höheren Sicherheitsstandard bieten als die für die Modernisierung vorgesehenen, dann kann es sein, dass der Mieter die Modernisierung nicht dulden muss, die eigenen Rauchmelder installiert bleiben können, so ein Urteil.  


Redaktion


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