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Mietminderung für Mietwohnung - Höhe - Feststellung durch Gericht
Mieter können eine Feststellungsklage erheben, damit gerichtlich festgestellt wird, dass die Miete um einen bestimmten Betrag monatlich gemindert ist.
Dies empfiehlt sich, wenn mit dem Vermieter keine Einigung über eine berechtigte Mietminderung und über die Höhe der Minderung möglich ist.
Soll zunächst keine Feststellungsklage eingereicht werden, so sollte wegen der bestehenden Unsicherheit über die Höhe einer Mietminderung die Miete unter Rückforderungsvorbehalt weiter gezahlt, später zurückgefordert werden:
Zahlung Miete unter Vorbehalt - Mietminderung später geltend machen
Feststellungsklage gegen den Vermieter wegen einer Mietminderung für die Wohnung
Eine solche Feststellungsklage sollte immer mit anwaltlicher Beratung und Unterstützung vorgenommen werden.
Der Vermieter muss eine Mietminderung nicht genehmigen:
Mietminderung für Mietwohnung ist gesetzlich geregelt
Miete für Mietwohnung mindern - Höhe der Mietminderung nicht einfach zu bestimmen
Ob ein Mangel an Ihrer Wohnung erheblich ist und zu einer Mietminderung führt, und um wie viel die Miete gemindert ist, bzw. gemindert werden darf, ist oft sehr schwer einzuschätzen, da es immer sehr auf die genauen Umstände des Einzelfalls ankommt:
Mietminderung wegen Mängeln der Mietwohnung, was beachten?
Berechnen einer Mietminderung - Höhe festlegen, bestimmen
Mietminderung für Mietwohnung mit Feststellungsklage vom Gericht festlegen lassen
Manchmal ist es für die Mieter sinnvoll oder notwendig, frühzeitig durch ein Gericht feststellen zu lassen, wie hoch die Mietminderung ist, zum Beispiel wenn der Vermieter den Mangel lange Zeit nicht beseitigt, oder sich herausstellt, dass er ihn gar nicht beseitigen wird.
Es kann dann eine Feststellungsklage erhoben werden, dass die Miete bis zur Beseitigung eines bestimmten Mangels um soundsoviel Euro gemindert ist.
Mietminderung - Mängel nicht zu beseitigen, Miete auf Dauer senken
Streitwert bei Feststellungsklage zur Höhe einer Mietminderung
In einem solchen Fall bestimmt sich der Wert der Klage nach dem Betrag der zurückgefordert wird.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass in solchen Fällen der Streitwert das 42-fache des geforderten Minderungsbetrags sein soll (BGH, VIII ZR 43/15).
Nach diesem Streitwert werden dann die Gerichtskosten und die Anwaltskosten berechnet.
Bevor Mieter eine Feststellungsklage einreichen, sollte das Kostenrisiko (wegen eines eventuell hohen Streitwerts) und entstehender Gutachterkosten mit einem Rechtsanwalt sorgfältig geprüft werden:
Redaktion
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