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Angefragter Suchbegriff: abrechnungsperiode

Es wurden 25 Suchergebnisse gefunden:

https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsperiode/Abrechnungsperiode-Abrechnungszeitraum-fr-kalte-Betriebskosten-E1817.htm
Die Abrechnungsperiode für kalte Betriebskosten ist normalerweise das Kalenderjahr, also vom 01.01. bis 31.12. Betriebskostenabrechnungen - Anderer Abrechnungszeitraum kann vereinbart werden Es kann aber auch mietvertraglich jeder
09.01.2015 00:03:00 kein Author
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79,4 %
(0)
Abrechnungsperiode, Abrechnungszeitraum für kalte Betriebskosten
Die Abrechnungsperiode für kalte Betriebskosten ist normalerweise das Kalenderjahr, also vom 01.01. bis 31.12. Betriebskostenabrechnungen - Anderer Abrechnungszeitraum kann vereinbart werden Es kann aber auch mietvertraglich jeder
Link: https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsperiode/Abrechnungsperiode-Abrechnungszeitraum-fr-kalte-Betriebskosten-E1817.htm Verlinkte Seiten:
Datum: 09.01.2015 00:03:00
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https://www.promietrecht.de/warme-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsperiode/Abrechnungsperiode-warme-Betriebskosten-meist-das-Kalenderjahr-E1506.htm
Der Vermieter ist verpflichtet, über die erhaltenen Vorauszahlungen für warme Betriebskosten jährlich, also einmal für jedes Jahr abzurechnen. Das ist eine Abrechnungsperiode.  Regelfall für Abrechnung der warmen Betriebskosten ist das
04.08.2014 08:58:00 kein Author
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73,4 %
(1)
Abrechnungsperiode warme Betriebskosten meist das Kalenderjahr
Der Vermieter ist verpflichtet, über die erhaltenen Vorauszahlungen für warme Betriebskosten jährlich, also einmal für jedes Jahr abzurechnen. Das ist eine Abrechnungsperiode.  Regelfall für Abrechnung der warmen Betriebskosten ist das
Link: https://www.promietrecht.de/warme-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsperiode/Abrechnungsperiode-warme-Betriebskosten-meist-das-Kalenderjahr-E1506.htm Verlinkte Seiten:
Datum: 04.08.2014 08:58:00
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https://www.promietrecht.de/Allgemeines/Leistungsprinzip/Leistungsprinzip-Bedeutung-bei-der-Abrechnung-von-Betriebskosten-E1513.htm
Dieser Begriff wird im Zusammenhang mit Abrechnungen, z.B. Abrechnungen über Nebenkosten, verwendet. Erklärung des Leistungsprinzips im Zusammenhang mit einer Betriebskostenabrechnung Er besagt, dass Kosten in derjenigen
11.08.2014 22:47:00 kein Author
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(2)
Leistungsprinzip - Bedeutung bei der Abrechnung von Betriebskosten
Dieser Begriff wird im Zusammenhang mit Abrechnungen, z.B. Abrechnungen über Nebenkosten, verwendet. Erklärung des Leistungsprinzips im Zusammenhang mit einer Betriebskostenabrechnung Er besagt, dass Kosten in derjenigen
Link: https://www.promietrecht.de/Allgemeines/Leistungsprinzip/Leistungsprinzip-Bedeutung-bei-der-Abrechnung-von-Betriebskosten-E1513.htm Verlinkte Seiten:
Datum: 11.08.2014 22:47:00
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https://www.promietrecht.de/Allgemeines/Abflussprinzip/Abflussprinzip-Bedeutung-fr-Betriebskostenabrechnungen-E1512.htm
Dieser Begriff wird im Zusammenhang mit Abrechnungen, z.B. Abrechnungen über Nebenkosten, verwendet.  Er besagt, dass Kosten in derjenigen Abrechnungsperiode berücksichtigt werden, in der sie bezahlt werden (in denen also die Kosten als
11.08.2014 22:30:00 kein Author
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47,2 %
(3)
Abflussprinzip - Bedeutung für Betriebskostenabrechnungen
Dieser Begriff wird im Zusammenhang mit Abrechnungen, z.B. Abrechnungen über Nebenkosten, verwendet.  Er besagt, dass Kosten in derjenigen Abrechnungsperiode berücksichtigt werden, in der sie bezahlt werden (in denen also die Kosten als
Link: https://www.promietrecht.de/Allgemeines/Abflussprinzip/Abflussprinzip-Bedeutung-fr-Betriebskostenabrechnungen-E1512.htm Verlinkte Seiten:
Datum: 11.08.2014 22:30:00
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https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsfrist/Betriebskosten-Vermieter-muss-Abrechnung-rechtzeitig-zusenden-E1324.htm
Abrechnungsfrist: Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Vermieter spätestens zwölf Monate nach Ende der Abrechnungsperiode seine Ansprüche aus der Betriebskostenanrechnung gegenüber dem Mieter angemeldet haben muss:
11.01.2014 18:43:00 kein Author
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(4)
Betriebskosten - Vermieter muss Abrechnung rechtzeitig zusenden
Abrechnungsfrist: Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Vermieter spätestens zwölf Monate nach Ende der Abrechnungsperiode seine Ansprüche aus der Betriebskostenanrechnung gegenüber dem Mieter angemeldet haben muss:
Link: https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsfrist/Betriebskosten-Vermieter-muss-Abrechnung-rechtzeitig-zusenden-E1324.htm Verlinkte Seiten:
Datum: 11.01.2014 18:43:00
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https://www.promietrecht.de/warme-Betriebskosten/Abrechnung/Zeitabgrenzung/Heizkostenabrechnung-das-Problem-der-Zeitabgrenzung-E1204.htm
Wenn Kosten des Vermieters auf Mietparteien umgelegt werden sollen, stellt sich das Problem der Zeitabgrenzung: Nach dem Gesetz ist jährlich abzurechnen, das heißt, die in einem Jahreszeitraum gezahlten Vorschüsse sind den in demselben
24.12.2013 21:08:00 kein Author
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(5)
Heizkostenabrechnung -  das Problem der Zeitabgrenzung
Wenn Kosten des Vermieters auf Mietparteien umgelegt werden sollen, stellt sich das Problem der Zeitabgrenzung: Nach dem Gesetz ist jährlich abzurechnen, das heißt, die in einem Jahreszeitraum gezahlten Vorschüsse sind den in demselben
Link: https://www.promietrecht.de/warme-Betriebskosten/Abrechnung/Zeitabgrenzung/Heizkostenabrechnung-das-Problem-der-Zeitabgrenzung-E1204.htm Verlinkte Seiten:
Datum: 24.12.2013 21:08:00
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https://www.promietrecht.de/warme-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnung-ber-warme-Betriebskosten-nur-tatschlicher-Verbrauch-E1629.htm
Werden vom Mieter Vorschüsse für Heizkosten und ggf. Warmwasserkosten gezahlt, dann muss der Vermieter jährlich, bzw. entsprechend der vereinbarten Abrechnungsperiode, darüber abrechnen, ob die vom Mieter gezahlten Vorauszahlungen
09.11.2014 15:24:00 kein Author
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(6)
Abrechnung über warme Betriebskosten - nur tatsächlicher Verbrauch
Werden vom Mieter Vorschüsse für Heizkosten und ggf. Warmwasserkosten gezahlt, dann muss der Vermieter jährlich, bzw. entsprechend der vereinbarten Abrechnungsperiode, darüber abrechnen, ob die vom Mieter gezahlten Vorauszahlungen
Link: https://www.promietrecht.de/warme-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnung-ber-warme-Betriebskosten-nur-tatschlicher-Verbrauch-E1629.htm Verlinkte Seiten:
Datum: 09.11.2014 15:24:00
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https://www.promietrecht.de/warme-Betriebskosten/Abrechnung/Zeitabgrenzung/anteiliger-Abrechnungszeitraum/Heizkosten-abrechnen-bei-Auszug-Mieterwechsel-im-laufenden-Jahr-E2951.htm
Zieht ein Mieter während der laufenden Abrechnungsperiode aus einer Wohnung aus (und ein neuer Mieter ein), dann ist die Frage, wie der Vermieter über die Heizkosten dieser Periode abrechnen muss: Abrechnungsperiode warme Betriebskosten
14.06.2017 14:13:00 kein Author
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(7)
Heizkosten abrechnen bei Auszug, Mieterwechsel im laufenden Jahr
Zieht ein Mieter während der laufenden Abrechnungsperiode aus einer Wohnung aus (und ein neuer Mieter ein), dann ist die Frage, wie der Vermieter über die Heizkosten dieser Periode abrechnen muss: Abrechnungsperiode warme Betriebskosten
Link: https://www.promietrecht.de/warme-Betriebskosten/Abrechnung/Zeitabgrenzung/anteiliger-Abrechnungszeitraum/Heizkosten-abrechnen-bei-Auszug-Mieterwechsel-im-laufenden-Jahr-E2951.htm Verlinkte Seiten:
Datum: 14.06.2017 14:13:00
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https://www.promietrecht.de/warme-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsfrist/Warme-Betriebskosten-Vermieter-muss-Frist-fuer-Abrechnung-einhalten-E1818.htm
Abrechnungsfrist: Der Vermieter muss über die warmen Betriebskosten innerhalb eines Jahres abrechnen.  Wird vom Vermieter die gesetzliche Abrechnungsfrist von 12 Monaten nicht eingehalten, dann sind Mieter zur Zahlung einer
09.01.2015 00:36:00 kein Author
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(8)
Warme Betriebskosten - Vermieter muss Frist für Abrechnung einhalten
Abrechnungsfrist: Der Vermieter muss über die warmen Betriebskosten innerhalb eines Jahres abrechnen.  Wird vom Vermieter die gesetzliche Abrechnungsfrist von 12 Monaten nicht eingehalten, dann sind Mieter zur Zahlung einer
Link: https://www.promietrecht.de/warme-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsfrist/Warme-Betriebskosten-Vermieter-muss-Frist-fuer-Abrechnung-einhalten-E1818.htm Verlinkte Seiten:
Datum: 09.01.2015 00:36:00
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https://www.promietrecht.de/warme-Betriebskosten/Abrechnung/Keine-Heizkostenabrechnung-Vermieter-zur-Abrechnung-auffordern-E1964.htm
Zahlen Mieter Vorschüsse für Heizkosten und Warmwasserkosten, dann muss der Vermieter jährlich darüber abrechnen. Vermieter zur Erstellung der Heizkostenabrechnung für die Mietwohnung auffordern Hat Ihr Vermieter das versäumt, so
12.04.2015 20:06:00 kein Author
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(9)
Keine Heizkostenabrechnung - Vermieter zur Abrechnung auffordern
Zahlen Mieter Vorschüsse für Heizkosten und Warmwasserkosten, dann muss der Vermieter jährlich darüber abrechnen. Vermieter zur Erstellung der Heizkostenabrechnung für die Mietwohnung auffordern Hat Ihr Vermieter das versäumt, so
Link: https://www.promietrecht.de/warme-Betriebskosten/Abrechnung/Keine-Heizkostenabrechnung-Vermieter-zur-Abrechnung-auffordern-E1964.htm Verlinkte Seiten:
Datum: 12.04.2015 20:06:00
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https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Betriebskostenabrechnung-Vermieter-zur-Abrechnung-auffordern-E1981.htm
Wenn Sie Vorschüsse für Betriebskosten bezahlen, muss der Vermieter jährlich darüber abrechnen. Versäumt Ihr Vermieter das, dann können Sie ihn mahnen, diese Vertragspflicht zu erfüllen, den Vermieter zur Abrechnung auffordern. Prüfen
03.05.2015 19:27:00 kein Author
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(10)
Betriebskostenabrechnung - Vermieter zur Abrechnung auffordern
Wenn Sie Vorschüsse für Betriebskosten bezahlen, muss der Vermieter jährlich darüber abrechnen. Versäumt Ihr Vermieter das, dann können Sie ihn mahnen, diese Vertragspflicht zu erfüllen, den Vermieter zur Abrechnung auffordern. Prüfen
Link: https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Betriebskostenabrechnung-Vermieter-zur-Abrechnung-auffordern-E1981.htm Verlinkte Seiten:
Datum: 03.05.2015 19:27:00
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https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Was-ist-eine-Betriebskostenabrechnung-welche-Anforderungen-bestehen-E1178.htm
Wenn Sie Betriebskostenvorauszahlungen leisten, muss Ihr Vermieter jährlich über diese Vorschüsse abrechnen:  Betriebskostenabrechnung - Vermieter muss rechtzeitig abrechnen   Welche Abrechnungsperiode ist für die Betriebskosten
23.12.2013 21:54:00 kein Author
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(11)
Was ist eine Betriebskostenabrechnung, welche Anforderungen bestehen?
Wenn Sie Betriebskostenvorauszahlungen leisten, muss Ihr Vermieter jährlich über diese Vorschüsse abrechnen:  Betriebskostenabrechnung - Vermieter muss rechtzeitig abrechnen   Welche Abrechnungsperiode ist für die Betriebskosten
Link: https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Was-ist-eine-Betriebskostenabrechnung-welche-Anforderungen-bestehen-E1178.htm Verlinkte Seiten:
Datum: 23.12.2013 21:54:00
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https://www.promietrecht.de/warme-Betriebskosten/Vereinbarung/im-Mietvertrag/Heizkosten-Warmwasserkosten-Wohnung-Vereinbarung-im-Mietvertrag-E3013.htm
Ist die Wohnung mit zentraler Heizung und Warmwasserversorgung ausgestattet, findet sich meist im Mietvertrag die Regelung, wie die Heizkosten und Warmwasserkosten auf die Wohnungen / die Mieter verteilt werden. Vereinbarung im
19.08.2017 22:46:00 kein Author
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Heizkosten, Warmwasserkosten Wohnung - Vereinbarung im Mietvertrag
Ist die Wohnung mit zentraler Heizung und Warmwasserversorgung ausgestattet, findet sich meist im Mietvertrag die Regelung, wie die Heizkosten und Warmwasserkosten auf die Wohnungen / die Mieter verteilt werden. Vereinbarung im
Link: https://www.promietrecht.de/warme-Betriebskosten/Vereinbarung/im-Mietvertrag/Heizkosten-Warmwasserkosten-Wohnung-Vereinbarung-im-Mietvertrag-E3013.htm Verlinkte Seiten:
Datum: 19.08.2017 22:46:00
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https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/einzelne-Betriebskosten/Betriebskostenverordnungen/Betriebskostenverordnungen-E2318.htm
Es gibt für die Wohnungswirtschaft zwei Verordnungen über Betriebskosten: Bis 31.12.2003 galt die Zweite Berechnungsverordnung Seit 1.1.2004 gilt die Betriebskostenverordnung Betriebskosten zahlen - Im Mietvertrag ist auf eine Betriebskostenverordnung verwiesen In vielen
04.11.2015 13:44:00 kein Author
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Betriebskostenverordnungen
Es gibt für die Wohnungswirtschaft zwei Verordnungen über Betriebskosten: Bis 31.12.2003 galt die Zweite Berechnungsverordnung Seit 1.1.2004 gilt die Betriebskostenverordnung Betriebskosten zahlen - Im Mietvertrag ist auf eine Betriebskostenverordnung verwiesen In vielen
Link: https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/einzelne-Betriebskosten/Betriebskostenverordnungen/Betriebskostenverordnungen-E2318.htm Verlinkte Seiten:
Datum: 04.11.2015 13:44:00
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https://www.promietrecht.de/warme-Betriebskosten/Vereinbarung/Vorauszahlung/Senkung-der-Vorauszahlung/Senkung-der-Vorauszahlung-fuer-Heizkosten-und-Warmwasserkosten-E1798.htm
Wenn die letzte Abrechnung über die warmen Betriebskosten - Heizkosten und Warmwasserkosten - ein Guthaben des Mieters ausweist, dann sind die Vorauszahlungen zu senken. Abrechnung kann zu Senkung der Vorauszahlungen führen Wenn eine
03.01.2015 12:19:00 kein Author
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Senkung der Vorauszahlung für Heizkosten und Warmwasserkosten
Wenn die letzte Abrechnung über die warmen Betriebskosten - Heizkosten und Warmwasserkosten - ein Guthaben des Mieters ausweist, dann sind die Vorauszahlungen zu senken. Abrechnung kann zu Senkung der Vorauszahlungen führen Wenn eine
Link: https://www.promietrecht.de/warme-Betriebskosten/Vereinbarung/Vorauszahlung/Senkung-der-Vorauszahlung/Senkung-der-Vorauszahlung-fuer-Heizkosten-und-Warmwasserkosten-E1798.htm Verlinkte Seiten:
Datum: 03.01.2015 12:19:00
Autor: kein Author

https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsmassstab/ndern-Umlageschlssel-knftig-nach-Verbrauch-oder-Verursachung-E2743.htm
Der Vermieter kann eine Änderung des Umlageschlüssel für Betriebskosten vornehmen, so dass diese dann künftig nach Verbrauch oder Verursachung berechnet werden. Es gibt einige Arten von Betriebskosten, die nach Verbrauch oder
13.12.2016 15:59:00 kein Author
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Ändern Umlageschlüssel - künftig nach Verbrauch oder Verursachung 
Der Vermieter kann eine Änderung des Umlageschlüssel für Betriebskosten vornehmen, so dass diese dann künftig nach Verbrauch oder Verursachung berechnet werden. Es gibt einige Arten von Betriebskosten, die nach Verbrauch oder
Link: https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsmassstab/ndern-Umlageschlssel-knftig-nach-Verbrauch-oder-Verursachung-E2743.htm Verlinkte Seiten:
Datum: 13.12.2016 15:59:00
Autor: kein Author

https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Vereinbarung/Vorauszahlung/Senkung-der-Vorauszahlung/Senkung-der-Vorauszahlung-fuer-kalte-Betriebskosten-E1799.htm
Wenn die letzte Abrechnung über die kalten Betriebskosten ein Guthaben des Mieters ausweist, dann sind die Vorauszahlungen für die Nebenkosten vom Vermieter zu senken. Selbstverständlich sollte man solch eine Änderung nur vornehmen, wenn der Betrag
03.01.2015 12:43:00 kein Author
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Senkung der Vorauszahlung für kalte Betriebskosten
Wenn die letzte Abrechnung über die kalten Betriebskosten ein Guthaben des Mieters ausweist, dann sind die Vorauszahlungen für die Nebenkosten vom Vermieter zu senken. Selbstverständlich sollte man solch eine Änderung nur vornehmen, wenn der Betrag
Link: https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Vereinbarung/Vorauszahlung/Senkung-der-Vorauszahlung/Senkung-der-Vorauszahlung-fuer-kalte-Betriebskosten-E1799.htm Verlinkte Seiten:
Datum: 03.01.2015 12:43:00
Autor: kein Author

https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/einzelne-Betriebskosten/Wasserversorgung/Betriebskostenabrechnung-Wasserkosten-und-Abwasserkosten-E1980.htm
Kosten für Wasser und Abwasserkosten können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, wenn die Umlage der Betriebskosten vereinbart ist. Voraussetzung ist, dass keine Bruttomiete vereinbart ist, sondern im Mietvertrag steht, dass
03.05.2015 19:19:00 kein Author
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(17)
Betriebskostenabrechnung - Wasserkosten und Abwasserkosten
Kosten für Wasser und Abwasserkosten können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, wenn die Umlage der Betriebskosten vereinbart ist. Voraussetzung ist, dass keine Bruttomiete vereinbart ist, sondern im Mietvertrag steht, dass
Link: https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/einzelne-Betriebskosten/Wasserversorgung/Betriebskostenabrechnung-Wasserkosten-und-Abwasserkosten-E1980.htm Verlinkte Seiten:
Datum: 03.05.2015 19:19:00
Autor: kein Author

https://www.promietrecht.de/warme-Betriebskosten/Warme-Betriebskosten-manche-bezahlt-der-Mieter-direkt-E1311.htm
Zu den Betriebskosten gehören auch die Kosten der Beheizung der Wohnung und der Versorgung mit Warmwasser.  Wenn der Mieter selbst für die Beheizung und Warmwasser sorgt, keine warme Betriebskosten Wenn die Wohnung ofenbeheizt ist oder über eine
05.01.2014 15:18:00 kein Author
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(18)
Warme Betriebskosten - manche bezahlt der Mieter direkt
Zu den Betriebskosten gehören auch die Kosten der Beheizung der Wohnung und der Versorgung mit Warmwasser.  Wenn der Mieter selbst für die Beheizung und Warmwasser sorgt, keine warme Betriebskosten Wenn die Wohnung ofenbeheizt ist oder über eine
Link: https://www.promietrecht.de/warme-Betriebskosten/Warme-Betriebskosten-manche-bezahlt-der-Mieter-direkt-E1311.htm Verlinkte Seiten:
Datum: 05.01.2014 15:18:00
Autor: kein Author

https://www.promietrecht.de/warme-Betriebskosten/Vereinbarung/spaetere-Vereinbarung/Heizkosten-Warmwasserkosten-Vertragsnderung-mit-Vereinbarung-E3012.htm
Es kann nach Abschluss des Mietvertrages dazu kommen, dass eine Vereinbarung über Heizkosten und Warmwasserkosten geschlossen oder die bisherige Vereinbarung geändert wird. Wenn die Wohnung vom Vermieter mit Heizwärme und Warmwasser
19.08.2017 22:11:00 kein Author
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(19)
Heizkosten, Warmwasserkosten - Vertragsänderung mit Vereinbarung
Es kann nach Abschluss des Mietvertrages dazu kommen, dass eine Vereinbarung über Heizkosten und Warmwasserkosten geschlossen oder die bisherige Vereinbarung geändert wird. Wenn die Wohnung vom Vermieter mit Heizwärme und Warmwasser
Link: https://www.promietrecht.de/warme-Betriebskosten/Vereinbarung/spaetere-Vereinbarung/Heizkosten-Warmwasserkosten-Vertragsnderung-mit-Vereinbarung-E3012.htm Verlinkte Seiten:
Datum: 19.08.2017 22:11:00
Autor: kein Author

https://www.promietrecht.de/warme-Betriebskosten/Vereinbarung/Vorauszahlung/Zurueckbehaltung-der-Vorauszahlung/Keine-Heizkostenabrechnung-fuer-Wohnung-Einbehalt-Vorauszahlungen-E2069.htm
Rechnet der Vermieter nicht innerhalb der Abrechnungsfrist über die vom Mieter gezahlten Vorschüsse für Heizkosten und Warmwasserkosten (warme Betriebskosten) ab, dann hat der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht an den laufenden
18.06.2015 16:18:00 kein Author
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(20)
Keine Heizkostenabrechnung für Wohnung - Einbehalt Vorauszahlungen
Rechnet der Vermieter nicht innerhalb der Abrechnungsfrist über die vom Mieter gezahlten Vorschüsse für Heizkosten und Warmwasserkosten (warme Betriebskosten) ab, dann hat der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht an den laufenden
Link: https://www.promietrecht.de/warme-Betriebskosten/Vereinbarung/Vorauszahlung/Zurueckbehaltung-der-Vorauszahlung/Keine-Heizkostenabrechnung-fuer-Wohnung-Einbehalt-Vorauszahlungen-E2069.htm Verlinkte Seiten:
Datum: 18.06.2015 16:18:00
Autor: kein Author

https://www.promietrecht.de/Verjaehrung/Mieteranspruch/Betriebskostenguthaben/Betriebskostenguthaben-keine-Auszahlung-wann-droht-Verjhrung-E3378.htm
Die Forderung auf Auszahlung eines Betriebskostenguthabens verjährt meist drei Jahre nach Erhalt der Abrechnung. Hinweis Geht es um ein Guthaben aus der Abrechnung für Heizkosten und Warmwasserkosten, gehen Sie bitte auf diese Seite:
19.11.2018 12:29:00 kein Author
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(21)
Betriebskostenguthaben - keine Auszahlung, wann droht Verjährung?
Die Forderung auf Auszahlung eines Betriebskostenguthabens verjährt meist drei Jahre nach Erhalt der Abrechnung. Hinweis Geht es um ein Guthaben aus der Abrechnung für Heizkosten und Warmwasserkosten, gehen Sie bitte auf diese Seite:
Link: https://www.promietrecht.de/Verjaehrung/Mieteranspruch/Betriebskostenguthaben/Betriebskostenguthaben-keine-Auszahlung-wann-droht-Verjhrung-E3378.htm Verlinkte Seiten:
Datum: 19.11.2018 12:29:00
Autor: kein Author

https://www.promietrecht.de/Verjaehrung/Mieteranspruch/Heizkostenguthaben/Heizkostenguthaben-Keine-Auszahlung-wann-droht-Verjhrung-E3388.htm
Die Forderung auf Auszahlung eines Heizkostenguthabens verjährt meist drei Jahre nach Erhalt der Abrechnung. Hinweis Geht es nicht um Heizkosten und Warmwasserkosten, sondern um andere Betriebskostenguthaben, gehen Sie bitte auf diese
12.12.2018 08:24:00 kein Author
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(22)
Heizkostenguthaben - Keine Auszahlung, wann droht Verjährung?
Die Forderung auf Auszahlung eines Heizkostenguthabens verjährt meist drei Jahre nach Erhalt der Abrechnung. Hinweis Geht es nicht um Heizkosten und Warmwasserkosten, sondern um andere Betriebskostenguthaben, gehen Sie bitte auf diese
Link: https://www.promietrecht.de/Verjaehrung/Mieteranspruch/Heizkostenguthaben/Heizkostenguthaben-Keine-Auszahlung-wann-droht-Verjhrung-E3388.htm Verlinkte Seiten:
Datum: 12.12.2018 08:24:00
Autor: kein Author

https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsfrist/rueckwirkende-Kostenbelastung/Betriebskosten-nachtraegliche-Nebenkosten-zu-spaete-Abrechnung-E1325.htm
Grundsätzlich muss der Vermieter innerhalb der Abrechnungsfrist die Betriebskostenabrechnung für das Vorjahr dem Mieter überstellt haben: Betriebskosten - Vermieter muss Abrechnung rechtzeitig zusenden   Hinweis ​​​​​​​Innerhalb dieser
11.01.2014 19:04:00 kein Author
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(23)
Betriebskosten - nachträgliche Nebenkosten, zu späte Abrechnung
Grundsätzlich muss der Vermieter innerhalb der Abrechnungsfrist die Betriebskostenabrechnung für das Vorjahr dem Mieter überstellt haben: Betriebskosten - Vermieter muss Abrechnung rechtzeitig zusenden   Hinweis ​​​​​​​Innerhalb dieser
Link: https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsfrist/rueckwirkende-Kostenbelastung/Betriebskosten-nachtraegliche-Nebenkosten-zu-spaete-Abrechnung-E1325.htm Verlinkte Seiten:
Datum: 11.01.2014 19:04:00
Autor: kein Author

https://www.promietrecht.de/warme-Betriebskosten/Abrechnung/Zeitabgrenzung/Betriebskosten-Verbrauchsunabhngige-Heizkosten-Warmwasserkosten-E2966.htm
Heizkosten und Warmwasserkosten, die nicht dem Verbrauch in einzelnen Wohnungen zugeordnet werden können, nennt man verbrauchsunabhängige oder nicht verbrauchsabhängige Kosten. Wenn der Vermieter mehrere Wohnungen mit Heizwärme und
29.06.2017 23:06:00 kein Author
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(24)
Betriebskosten - Verbrauchsunabhängige Heizkosten, Warmwasserkosten
Heizkosten und Warmwasserkosten, die nicht dem Verbrauch in einzelnen Wohnungen zugeordnet werden können, nennt man verbrauchsunabhängige oder nicht verbrauchsabhängige Kosten. Wenn der Vermieter mehrere Wohnungen mit Heizwärme und
Link: https://www.promietrecht.de/warme-Betriebskosten/Abrechnung/Zeitabgrenzung/Betriebskosten-Verbrauchsunabhngige-Heizkosten-Warmwasserkosten-E2966.htm Verlinkte Seiten:
Datum: 29.06.2017 23:06:00
Autor: kein Author