Logo

Suchergebnis

Angefragter Suchbegriff: bohrlöcher

Es wurden 2 Suchergebnisse gefunden:

Es ist grundsätzlich anerkannt, dass es zum normalen Gebrauch einer Wohnung gehört, wenn Mieter zum Anbringen von üblichen Einrichtungsgegenständen (Regale etc.) in Wände bohren, Dübel verwenden. Am Ende des Mietvertrags kommt es dann

Bohren und Dübeln ist grundsätzlich erlaubt, im Zusammenhang mit Fliesen ist aber Vorsicht geboten. Bohren zwischen den Fliesen in Mietwohnung, also in den Fliesenfugen Das Bohren und Dübeln in die Fliesenfugen einer Wand,