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Angefragter Suchbegriff: korrigieren
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Grundsätzlich kann der Vermieter nach Ablauf der Abrechnungsfrist keine Korrektur der Betriebskostenabrechnung zum Nachteil des Mieters vornehmen. Betriebskostenabrechnungen nach Ablauf der Abrechnungsfrist ändern, korrigieren Hat der
Die Betriebskostenabrechnung für das Wirtschaftsjahr 2019, für die Abrechnungsperiode vom 01.01.2019 bis 31.12.2019, muss dem Mieter bis spätestens 31.12.2020 vorgelegen haben bzw. zugegangen sein. Was ist, wenn Mieter die Abrechnung für
Der nachstehende Musterbrief steht zu Ihrer freien Verfügung. Sie können gerne die pdf. mit dem Text des Schreibens  für Ihre Unterlagen herunterladen. Widerspruch gegen Nebenkostenbrechnung - Nachweis über die Zustellung beim Empfänger Achten
Wurde der Winterdienst, die Schnee- und Eisbeseitigung auf dem Grundstück mangelhaft ausgeführt, dann sollten Mieter eine Betriebskostenabrechnung deswegen nicht kürzen. Mangelhafter Winterdienst - Kürzen der Betriebskostenabrechnung
Werden in der Betriebskostenabrechnung nicht zusammenhängende Positionen wie Straßenreinigungsgebühren und Grundsteuer zusammengefasst, z.B. als öffentliche Abgaben, ist die Abrechnung formell unwirksam. Grundsteuer und
Wenn im Mietvertrag Räume nur zum Wohnen überlassen werden, darf dort eigentlich nur gewohnt werden. Arbeiten in der Mietwohnung - was ist erlaubt, was nicht? Eine strenge Auslegung des ausschließlichen Wohnens in der Mietwohnung
Es kann sein, dass die in der Betriebskostenabrechnung angegebene Wohnfläche zu groß ist. Handelt es sich um eine falsche, zu hohe Angabe der Wohnfläche, dann führt dies zu höheren Betriebskostenforderungen für Mieter. Was dann zu tun
Grundsätzlich muss der Vermieter innerhalb der Abrechnungsfrist die Betriebskostenabrechnung für das Vorjahr dem Mieter überstellt haben. Hinweis Innerhalb dieser Frist kann der Vermieter eine Betriebskostenabrechnung ohne weiteres
Gegenüber dem Vermieter und der Verwaltung sollten Sie kein beleidigendes Verhalten zeigen, vor allem nicht in der Öffentlichkeit, denn Mieter haben eine Hausfriedenspflicht. Kritik am Vermieter ist möglich, aber keine Beleidigung -
Ergibt die Betriebskostenabrechnung für die Wohnung im Ergebnis eine Nachzahlung, so sollten Mieter die Abrechnung prüfen. Auch wenn sich ein Guthaben  aus der Abrechnung ergibt, kann sich die Überprüfung lohnen - ergeben sich aus der