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Angefragter Suchbegriff: korrigieren

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Grundsätzlich kann der Vermieter nach Ablauf der Abrechnungsfrist keine Korrektur der Betriebskostenabrechnung zum Nachteil des Mieters vornehmen. Betriebskostenabrechnungen nach Ablauf der Abrechnungsfrist ändern, korrigieren Hat der

Keine Heizkostenabrechnung - Zurückbehalt Heizkostenvorschüsse Hat der Vermieter für die warmen Betriebskosten innerhalb der Abrechnungsfrist keine Heizkostenabrechnung erstellt, oder ist die Heizkostenabrechnung formell nicht korrekt, dann können Mieter die Heizkostenvorauszahlungen zurückbehalten.

Entstehen durch die Abrechnung der Betriebskosten einer gemischt genutzten Immobilie (Wohnungen und Gewerbe im gleichen Haus) höhere Betriebskosten durch das Gewerbe, dann muss bei Streitigkeiten mit dem Vermieter der Wohnungsmieter