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Angefragter Suchbegriff: korrigieren

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Grundsätzlich kann der Vermieter nach Ablauf der Abrechnungsfrist keine Korrektur der Betriebskostenabrechnung zum Nachteil des Mieters vornehmen. Betriebskostenabrechnungen nach Ablauf der Abrechnungsfrist ändern, korrigieren Hat der

Keine Heizkostenabrechnung - Zurückbehalt Heizkostenvorschüsse Hat der Vermieter für die warmen Betriebskosten innerhalb der Abrechnungsfrist keine Heizkostenabrechnung erstellt, oder ist die Heizkostenabrechnung formell nicht korrekt, dann können Mieter die Heizkostenvorauszahlungen zurückbehalten.

Bei der Abrechnung der Betriebskosten einer gemischt genutzten Immobilie (Wohnungen und Gewerbe sind im gleichen Haus) können durch das Gewerbe höhere Betriebskosten für die Wohnungsmieter entstehen, die zu einer Herausrechnung von