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Betriebskostenabrechnung - Vermieter reagiert nicht auf Widerspruch

Wurde gegen die Betriebskostenabrechnung des Vermieters ein Widerspruch erhoben, aber reagiert der Vermieter nicht, was ist dann zu tun, wie können Mieter reagieren? Es kommt auch darauf an, ob der Mietvertrag noch besteht oder schon beendet ist.

Betriebskostenabrechnung für Mietwohnung – Mieter haben Recht auf Widerspruch

Erfolgt die Betriebskostenabrechnung für die Wohnung fristgerecht, haben Mieter gem. § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB ganze 12 Monate Zeit, diese zu überprüfen und Einwendungen gegen die Abrechnung dem Vermieter mitzuteilen.

Bestehen Zweifel an einzelnen Abrechnungspositionen der Abrechnung oder erscheinen die darin ausgewiesenen Betriebskosten als zu hoch, kann Widerspruch gegen die Abrechnung eingelegt werden.

Wenn sich der Vermieter  jedoch unbeeindruckt zeigt und auf den Widerspruch nicht reagiert, fragt sich der Mieter, wie er sich nun verhalten soll und welche Rechte er hat.

Widerspruch wegen zu später Betriebskostenabrechnung des Vermieters

Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, gem. § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB die Nebenkostenabrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach dem Ende des vereinbarten Abrechnungszeitraumes (siehe Vereinbarung im Mietvertrag) zukommen zu lassen.
Abrechnungsfrist ist Ausschlussfrist für den Vermieter
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BGH zu verspäteter Abrechnung

  • Versäumt der Vermieter die gesetzliche Frist, dann kann er in der Regel keinerlei Nachforderungen mehr gegenüber dem Mieter in Bezug auf die Nebenkosten geltend machen.
    Umgekehrt bleibt der Vermieter aber dennoch verpflichtet, ein Guthaben aus der Abrechnung Mietern zu erstatten.

  • Was gilt, wenn trotz einer zu späten Abrechnung eine Nachzahlung geleistet wurde?
    Zu späte Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung wieder bekommen 

Formell fehlerhafte Betriebskostenabrechnung – Zurückbehalt Zahlungen für Betriebskosten

Im Falle einer formell nicht ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung (z.B. keine schriftliche, verständliche, nachvollziehbare oder prüfbare Abrechnung, fehlende Angabe der Gesamtkosten und deren Zusammensetzung, falscher Abrechnungszeitraum und unrichtige Abrechnungseinheiten, fehlende Angabe von Betriebskostenvorauszahlungen etc.) darf der Mieter sowohl die Nachzahlungsforderung als auch (während eines laufenden Mietverhältnisses) die künftigen Betriebskostenvorauszahlungen nach § 273 Abs. 1 BGB bis zum Erhalt einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung zurückbehalten.

Mietvertrag beendet - Vermieter schickt keine Betriebskostenabrechnung

Inhaltlich fehlerhafte Betriebskostenabrechnung - Berichtigung der Abrechnung durchsetzen

Ist die Betriebskostenabrechnung dagegen nur inhaltlich fehlerhaft (z.B. Angabe einer falschen Wohnfläche, Abrechnung nicht umlagefähiger Kostenpositionen, falscher Umlageschlüssel, Berücksichtigung von Kosten für leerstehende und/oder gewerbliche Wohneinheiten etc.) hat der Mieter lediglich einen Berichtigungsanspruch auf Korrektur der materiellen Fehler. Die Berichtigung kann auch noch nach dem Ende der 12-monatigen Abrechnungsfrist erfolgen.

  • Soweit die Korrektur jedoch ergibt, dass der Mieter einen höheren als den ursprünglichen Nachforderungsbetrag zu zahlen hat, ist dieser höhere Betrag für den Vermieter nicht mehr durchzusetzen (BGH, Urteil vom 17.11.2004, Az. VIII ZR 115/04).

  • Der Mieter muss den höheren Betrag nur dann zahlen, wenn die Berichtigung des Fehlers noch innerhalb der Abrechnungsfrist erfolgt.

Zweifel an einzelnen Kostenpositionen der Betriebskostenabrechnung für die Wohnung

Erscheinen einzelne Kostenpositionen zu hoch, dann müssen Mieter meist zunächst Einsicht in die Belege verlangen.

Zurückbehaltungsrecht wegen fehlerhafter Betriebskostenabrechnung

Da die Abgrenzung zwischen formellen und materiellen Fehlern in der Betriebskostenabrechnung jedoch äußerst schwierig sein kann, sollten Sie aber bei der Wahrnehmung des Zurückbehaltungsrechtes vorsichtig sein. Denn sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass der Einbehalt der laufenden Betriebskostenvorauszahlungen zu Unrecht erfolgte, kann dies zu einer (außerordentlichen) Kündigung des Mietverhältnisses führen.

  • Sobald die Einwände wegfallen, die Abrechnung korrigiert oder erläutert ist, oder Belegeinsicht gewährt, müssen Sie den zurückbehaltenen Betrag sofort nachzahlen.

  • Auch endet das Zurückbehaltungsrecht, wenn das Haus, die Wohnung verkauft wird.

  • Auch eine zu Unrecht zurückbehaltene Betriebskostennachforderung kann - ggf. auch bei Hinzukommen anderer Mietrückstände - zu einer Kündigung führen.

Deshalb ist zu empfehlen, die Forderungen des Vermieters zunächst ausdrücklich „unter Vorbehalt“ zu zahlen, um dann anschließend die Betriebskostenabrechnung und die sich daraus ergebenden Rechte durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Mietrecht risikolos überprüfen zu lassen.


Marco Janssen, Rechtsanwalt
21335 Lüneburg
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