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Heizkostenabrechnung der Wohnung - Guthaben prüfen
Zeigt die Heizkostenabrechnung, die Abrechnung über die Heizkosten und Warmwasserkosten für die Mietwohnung ein Guthaben, dann können Zweifel bestehen, ob das ausgewiesene Guthaben richtig oder vielleicht zu niedrig ist.
Zweifel an der Heizkostenabrechnung der Wohnung - Guthaben zu gering, Abrechnung richtig?
Die Verrechnung eines Heizkostenguthabens sollten Mieter nicht vornehmen.
Wenn der Guthabenbetrag z.B. mit einer Nachzahlungsforderung aus einer anderen Abrechnung verrechnet wird, so kann das so ausgelegt werden, dass die Abrechnung anerkannt wurde.
- Wenn Sie sich die Prüfung der Abrechnung vorbehalten wollen, sollten Sie am besten zunächst einmal davon absehen, das Guthaben zu verrechnen und dem Vermieter die Prüfung der Belege ankündigen:
Prüfung Heizkostenabrechnung durch Mieter - Belege, Verträge prüfen - Hat der Vermieter bereits (das niedrige) Guthaben ausbezahlt, so müssen Sie dieses nicht zurücküberweisen.
- Sie sollten bei Zweifeln innerhalb der Einwendungsfrist der Abrechnung widersprechen:
Musterbrief - Widerspruch gegen Betriebskostenabrechnung - Beachten Sie, dass Sie einen Nachweis haben, dass Ihr Schreiben angekommen ist:
Zustellungsnachweis - Sicherer Versand für Schreiben, Briefe
Prüfung der Heizkostenabrechnung ergibt höheres Guthaben - Guthaben bekommen
Wenn tatsächlich die Abrechnung falsch ist, Sie Anspruch auf ein höheres Guthaben haben, so können Sie dieses vom Vermieter zurückfordern und wieder zurückbekommen, auch wenn das ursprüngliche (niedrigere) Guthaben schon ausbezahlt wurde.
Heizkostenguthaben - Verrechnung mit Mietzahlung der Wohnung
Voraussetzungen sind, dass Sie rechtzeitig innerhalb der Einwendungsfrist der Abrechnung widersprochen haben, und dass Ihre Forderung nicht verjährt ist.
- Die 12-monatige Einwendungsfrist beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem eine formal ordnungsgemäße Heizkostenabrechnung bei Ihnen eingegangen ist.
Heizkostenabrechnung für Wohnung ergibt Fehler - Widerspruch
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Wenn es kein ganz unerhebliches Guthaben ist, muss der Vermieter übrigens Ihre
Vorauszahlungen, anpassen, senken.
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