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Angefragter Suchbegriff: vorgetäuschter
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Ist ein Mieter wegen einer Eigenbedarfskündigung ausgezogen, und wird nach dem Auszug die Wohnung nicht entsprechend der Begründung der Eigenbedarfskündigung genutzt, dann liegt der Verdacht nahe, der Eigenbedarf war nur vorgetäuscht. -
Wird ein Mietvertrag wegen Eigenbedarfs gekündigt und erweist sich der Kündigungsgrund als vorgetäuscht, dann können (frühere) Mieter vom Vermieter Schadenersatz verlangen. Kündigung wegen Eigenbedarf - der Vermieter muss einen zulässigen Grund



