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Angefragter Suchbegriff: vorgetäuschter
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Ist ein Mieter wegen einer Eigenbedarfskündigung ausgezogen, und wird nach dem Auszug die Wohnung nicht entsprechend der Begründung der Eigenbedarfskündigung genutzt, dann liegt der Verdacht nahe, der Eigenbedarf war nur vorgetäuscht. -
Wird ein Mietvertrag wegen Eigenbedarfs gekündigt und erweist sich der Kündigungsgrund als vorgetäuscht, dann können (frühere) Mieter vom Vermieter Schadenersatz verlangen. Kündigung wegen Eigenbedarf - der Vermieter muss einen zulässigen Grund
Der Vermieter kann einen Wohnungsmietvertrag kündigen, wenn er sogenannten Eigenbedarf hat, sich darauf beruft, dass er die Wohnung nun selbst, für Familienmitglieder, für Haushaltsangehörige braucht. Verboten ist es, Eigenbedarf vorzutäuschen.
Haben Mieter die Eigenbedarfskündigung erhalten, weil der Vermieter die Wohnung angeblich benötigt, und ergeben sich später Zweifel daran, ob der Eigenbedarf nur vorgetäuscht wurde, dann müssen Gerichte in nachfolgenden Streitigkeiten
vorgetäuschter Eigenbedarf - Schadensersatzansprüche für Mieter Beim vorgetäuschten Eigenbedarf bestehen für Mieter in aller Regel Schadensersatzansprüche gegenüber dem früheren Vermieter. Was ist vorgetäuschter Eigenbedarf? Hat der Vermieter das Mietverhältnis gekündigt, mit der Begründung, er