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Muss die Betriebskostenabrechnung für Mieter verständlich sein?
Auch wenn man als Mieter die Betriebskostenabrechnung nur mit großer Mühe nachvollziehen kann, wird das meist nicht als formeller Fehler angesehen.
Nachvollziehbarkeit der Betriebskostenabrechnung - muss diese verständlich sein?
Mit der Betriebskostenabrechnung muss der Vermieter dem Mieter vorrechnen, wie die gezahlten Betriebskostenvorschüsse verwendet wurden. Viele Mieter kennen sich mit solchen Abrechnungen überhaupt nicht aus. Man könnte daher sagen, dass eine Abrechnung, die für einen einfachen Menschen nicht klar und ohne fremde Hilfe verständlich ist, gar keine ordentliche Abrechnung ist. Die Abrechnung wäre dann wegen fehlender Nachvollziehbarkeit formell unwirksam, und könnte überhaupt keine Zahlungspflicht auslösen.
Bundesgerichtshof hält die formellen Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung niedrig
Diese Konsequenz, dass die Abrechnung formell unwirksam ist, vermeidet der Bundesgerichtshof (BGH) aber meistens. Er meint, auch wenn der Mieter durch ein kompliziertes Werk von vielen Seiten steigen muss, auf denen hin und her verwiesen wird, sei das doch eine formell ordnungsmäßige Abrechnung.
Viele Richter halten das für zweifelhaft,
- Es kann dennoch nur selten erreicht werden, dass ein Gericht die Abrechnung als formell unwirksam ansieht.
Betriebskostenabrechnung - Fehler können oft noch im Prozess korrigiert werden
Das heißt, wenn das komplizierte Abrechnungswerk Fehler enthält, dann wird vom Richter die Abrechnung an dieser Stelle eben korrigiert.
Dass man als normaler Mieter diesen Fehler gar nicht gefunden hätte, ihn erst finden kann, wenn man den Abrechnungsweg versteht, spielt nach dieser Ansicht keine Rolle.
Verlassen Sie sich deshalb keinesfalls darauf, dass die Betriebskostenabrechnung - weil sie viel zu kompliziert, schwer verständlich ist - formell unwirksam ist.
- Lassen Sie die Abrechnung ggf. prüfen,
- Sie können auch Belege prüfen lassen bzw. selbst Belege prüfen:
Prüfung Betriebskostenabrechnung - Einsicht in Belege, Unterlagen - Bringen Sie alle Einwände innerhalb der Einwendungsfrist vor:
Betriebskostenabrechnung - Frist für Widerspruch gilt für alle Fehler
Betriebskostennachzahlung - Unter Vorbehalt der Rückforderung zahlen
Redaktion
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