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Stromzähler muss geeicht werden
Stromzähler sollen messen, wie viel Strom verbraucht wird. Stromzähler müssen regelmäßig geeicht werden, dabei wird überprüft, ob das Gerät zuverlässig misst.
Wie lange beträgt die Eichfrist, wann muss der Stromzähler geeicht werden?
Die Eichfrist beträgt für Stromzähler mit der sogenannten "Läuferscheibe" 16 Jahre.
Ein Zähler mit "Läuferscheibe", auf dem das Jahr 2000 vermerkt ist, müsste vor Ende des Jahres 2016 ausgetauscht oder neu geeicht werden, wenn die Eichgültigkeitsdauer nicht verlängert wurde.
Bei elektronischen Zählern beträgt die Eichdauer 8 Jahre.
- Auf dem Stromzähler ist angegeben, in welchem Jahr dieser Zähler in den Verkehr gebracht oder das letzte Mal geeicht worden ist.
Vom Ende des Jahres, das dort vermerkt ist, beginnt die Eichfrist zu laufen.
Eichung, Eichfrist eines Stromzählers - Verlängerung der Dauer der Gültigkeit für eine Eichung
Die Eichgültigkeitsdauer von Stromzählern, kann verlängert werden, wenn eine amtlich durchgeführte Überprüfung (Stichprobenprüfung) ergibt, dass die eingesetzten Messgeräte einer Baureihe richtig messen.
Ist das Ergebnis der Stichprobenprüfung, dass die eingesetzten Zähler einer Baureihe richtig messen, dann verlängert sich die Eichgültigkeit.
Die Eichfrist verlängert sich für Zähler mit Läuferscheibe um 5 Jahre, für moderne (elektronische) Zähler ist eine Verlängerung von bis zu acht Jahren möglich.
Dies ist dann am Stromzähler nicht erkennbar.
- Über Stichprobenprüfungen kann sogar eine mehrfache Verlängerung der Eichfrist möglich sein.
- Erfragen Sie bei Ihrem Netzbetreiber die Eichgültigkeitsdauer für Ihren Zähler, ob eine Stichprobenprüfung zu einer Verlängerung geführt hat, bis wann die Gültigkeitsdauer der Eichung verlängert ist.
Es besteht die Pflicht zur Auskunft.
Eichfrist überschritten - vom Stromversorger die Eichung des Stromzählers verlangen
Für den Strom, den Sie in Ihrer Wohnung verbrauchen, haben Sie normalerweise einen Direktvertrag mit dem Stromversorger.
- Hier ist der Stromversorger (und zwar dann in der Regel die zuständige Netzgesellschaft) verantwortlich für die rechtzeitige Eichung.
Sie können von ihm die entsprechende Kontrolle bzw. den Austausch verlangen, wenn keine Verlängerung über die Stichprobenprüfung erfolgte.
Beachten Sie unbedingt den nachfolgenden Hinweis, denn es können Ihnen Kosten entstehen:
Bevor Sie den Austausch Ihres Zählers wegen einer abgelaufenen Eichfrist verlangen, sollten Sie den Stromverbrauch Ihres Haushalts prüfen.
Ein auf Veranlassung des Kunden getauschter Zähler wird in solchen Fällen an eine staatlich anerkannte Prüfstelle zur Kontrolle, Überprüfung gesendet.
- Stellt sich dann aber heraus, dass der Zähler korrekt misst, dann werden die Kosten für die Überprüfung in der Regel dem Kunden berechnet.
Häufig wird sogar eine Zahlung entstehender Prüfkosten im Voraus vom Kunden verlangt. - Stellt sich heraus, dass der Zähler nicht mehr richtig misst, werden die Prüfkosten dem Kunden erstattet.
Weitere Informationen erhalten Sie von der Schlichtungsstelle Energie e.V.
Allgemeinstrom, Betriebsstrom kann über die Betriebskosten abgerechnet werden
Strom, den Ihr Vermieter bezieht, z.B. um die Hausbeleuchtung oder Maschinen für Kühlung, Lüftung, Heizung, oder Warmwasserversorgung zu betreiben, wird über die Betriebskosten bzw. über die Heizkosten abgerechnet.
Betriebskostenabrechnung - Allgemeinstrom, Betriebsstrom
Für die entsprechenden Stromzähler ist der Vermieter verantwortlich, er muss auch für rechtzeitige Eichung sorgen. Eichkosten können in den Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.
Ist die Eichfrist eines Stromzählers abgelaufen, dann kann das Messergebnis nicht mehr verwendet werden. Es kommt dann eine Schätzung des Verbrauchs in Betracht.
Redaktion
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