Kostenlos für registrierte Nutzer
Registrierte Nutzer haben kostenlosen Zugriff auf alle
- Musterbriefe
- Protokolle
- Tabellen
- Checklisten
Bücher & eBooks zu diesem Thema
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite
- Steigern ihre Sichtbarkeit
Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit!
Betriebskosten Gartenteich - müssen Mieter diese bezahlen?
Manche Wohnanlagen haben auf dem Grundstück einen Gartenteich, und oft werden die dafür anfallenden Betriebskosten und auch die Wartungskosten in den jährlichen Betriebskostenabrechnungen Mietern belastet.
Im Mietvertrag steht keine Regelung über die Umlage der Betriebskosten für den Teich
Enthält der Mietvertrag keine ausdrückliche Vereinbarung, dann ist die Umlage der Betriebskosten, bzw. der Wartungskosten, nicht möglich,
- weil die Pflege und Wartung eines Gartenteichs in der Betriebskostenverordnung nicht als umlagefähige Betriebskosten erfasst sind:
Was regelt die Betriebskostenverordnung? - Die Kosten für den Gartenteich könne auch keine "Sonstigen Betriebskosten" sein:
Sonstige Betriebskosten - Kostenposition der Betriebskostenabrechnung
Sonstige Betriebskosten, neue Nebenkosten - sind diese zu zahlen?
Wurde der Bereich der Gartenpflege auf ein Unternehmen übertragen, das sich auch um die Pflege des Gartenteichs kümmert, so sind aus der Abrechnung die für den Teich entstehenden Kosten herauszurechnen.
Keine Vereinbarung mit Mieter - Wartung, Betriebskosten für Gartenteich Sache des Vermieters
Der Vermieter muss dann die anfallenden Betriebs- und Wartungskosten des Gartenteiches selbst bezahlen.
Welche jährlichen Wartungskosten und Betriebskosten können für einen Gartenteich anfallen?
Schließt der Vermieter einen Pflege- und Wartungsvertrag mit einer Fachfirma, dann können (bei ca. 80 - 120 Quadratmetern Wasseroberfläche) Kosten von ca. 500 € jährlich für einen solchen Vertrag anfallen. Weitere Einzelheiten:
Laufende Betriebskosten für Gartenteich - Wie hoch können diese sein?
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: