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Betriebskostenabrechnung - Neue Betriebskosten in der Abrechnung
Betriebskosten sind von Mietern nur zu zahlen, wenn das ausdrücklich vereinbart ist:
- Betriebskostenumlage im Mietvertrag vereinbart.
Vermieter möchte neue Betriebskosten auf Mieter umlegen
Jederzeit ist eine Vertragsänderung über neue Betriebskosten zwischen den Vertragsparteien möglich.
Nach Abschluss des Mietvertrages sollen Mieter neue Betriebskosten zahlen
Was gilt, wenn der Vermieter Betriebskosten umlegen möchte, die es im Haus bei Mietvertragsabschluss noch gar nicht gab? Oder der Vermieter einen Hausmeister einstellt, vielleicht sogar die Kosten für den Hausmeister bisher selbst übernommen hatte?
Betriebskostenabrechnung - Vermieter will neue Kosten umlegen
Oder wenn im laufenden Mietverhältnis in der Nebenkostenabrechnung neue Betriebskosten aufgeführt sind?
Z.B.: In der Betriebskostenabrechnung werden neue Versicherungskosten berechnet
Was gilt, wenn der Vermieter eine neue Versicherung abschließt? Nicht alle Versicherungen sind als Betriebskosten von Mietern zu zahlen:
Betriebskostenabrechnung - Versicherungen als Betriebskosten
Ob der Vermieter bisher nicht berechnete Betriebskosten neu einführen und auf die Mieter umlegen kann, hängt vom Inhalt des Mietvertrags ab.
Für eine Prüfung sollten Sie fachkundigen Rat in Anspruch nehmen.
- Besonderheiten gibt es auch bei den sonstigen Betriebskosten, neue Nebenkosten - sind diese zu zahlen? Z.B. Wartungskosten für Rauchmelder, die oft unter "Sonstigen Betriebskosten" abgerechnet werden, sind umstritten.
- Jederzeit ist eine Vertragsänderung über neue Betriebskosten zwischen den Vertragsparteien möglich.
Neue Betriebskosten in der Betriebskostenabrechnung als Folge einer Modernisierung
Der häufigste Fall ist die Entstehung neuer Betriebskosten als Folge einer Modernisierung.
Z.B. wird ein Fahrstuhl eingebaut, und der Vermieter will künftig die Betriebskosten dafür (Strom, Notruf, Wartung etc.) auf die Mieter verteilen.
Oder eine neue Heizung: Neue Heizung - neue Betriebskosten für Heizung und Warmwasser
Dazu kann er entweder Vereinbarungen mit den Mietern treffen, oder er kann in der Modernisierungsankündigung mitteilen, dass er künftig die Betriebskosten umlegen will, die der modernisierte Standard mit sich bringt.
- Das genügt dafür, dass die Mieter später diese neuen Betriebskosten tragen müssen.
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