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Kosten Schädlingsbeseitigung - oft keine Betriebskosten für Mieter

Kosten einer Schädlingsbeseitigung, Kosten die Vermietern für die einmalige Bekämpfung von Ungeziefer entstehen, sind keine Betriebskosten, die Mieter als Betriebskosten der Wohnung zahlen müssen.  

Einmalige Kosten der Schädlingsbekämpfung für die Mietwohnung sind keine Betriebskosten

Darunter fällt zum Beispiel: Kosten für die Beseitigung eines Wespennests.

  • Solche einmaligen Kosten des Vermieters sind regelmäßig keine Betriebskosten, weil es sich bei einer solchen Maßnahme immer um die Beseitigung eines einzeln auftretenden Mangels (bzw. eine Instandsetzung der Mietsache handelt), die der Vermieter, bzw. der Eigentümer, selbst bezahlen muss. 
  • Nur wenn der Vermieter eindeutig nachweisen könnte, dass ein Mieter einen Schädlingsbefall verursacht hat, dann müsste der Mieter die entstandenen Kosten dem Vermieter erstatten.

Kosten für die regelmäßige Schädlingsbekämpfung können Betriebskosten sein

Grundsätzlich sind Kosten für Ungezieferbekämpfung nur dann auf die Mieter als Betriebskosten umzulegen, wenn diese regelmäßig entstehen. 

Jährlich wiederkehrende Kosten einer Schädlimgsbekämpfung als Betriebskosten

Würde der Vermieter jährlich wiederkehrend Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung durchführen, z.B. gegen Ratten, weil dies durch eine besondere Lage des Hauses (z.B. an einem Fluss oder Bach) wegen der Gefahr einer Rattenplage erforderlich ist, so wären solche regelmäßigen Kosten als Betriebskosten von den Mietern eines Hauses zu tragen.

Tipp


Wird durch einen Schädlingsbefall die Nutzung der Wohnung erheblich eingeschränkt, dann können Mieter eine Mietminderung geltend machen.
Erheblicher oder geringer Ungezieferbefall in der Mietwohnung?


Redaktion


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