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Raumteiler, Zwischenwand als Mieter in Mietwohnung einbauen
Wollen Sie als Mieter eine Trennwand in der Wohnung fest einbauen, z.B. mit Dübel und Schrauben in einer Wand, dem Boden, vielleicht auch noch an der Decke die Zwischenwand befestigen,
- dann sollten Sie vorher immer die Zustimmung, Erlaubnis des Vermieters einholen.
Ein Mieter hatte in seiner Wohnung eine mehrere Meter lange Trennwand aus Rigips mit Tür und Türzarge eingebaut.
- Im Mietvertrag befand sich die Regelung, dass sämtliche baulichen Maßnahmen des Mieters nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig sind.
- Diese Regelung ist - auch als Klausel im Formularvertrag, als Allgemeine Geschäftsbedingung - wirksam.
Vermieter verlangt Entfernung einer ohne Genehmigung eingebauten Trennwand
Da der Mieter die Zustimmung nicht eingeholt hatte, verlangte der Vermieter die Beseitigung der Trennwand und verklagte seinen Mieter auf Entfernung der Rigipswand.
Einbau Raumteiler in Mietwohnung ohne Erlaubnis - Zwischenwand ist zu entfernen
Das Gericht entschied, dass die Trennwand entfernt werden musste.
Während das Bohren und Anbringen von Dübeln in Wänden für Regale oder Bilder grundsätzlich erlaubt ist, können Mietereinbauten, die darüber hinausgehen, im Einzelfall vom Gericht als vertragswidrige Nutzung angesehen werden.
Es lag zwar nur ein kleinerer Eingriff in die Bausubstanz vor, aber für das Befestigen der Trennwand waren nicht nur in den Wänden, sondern auch in den Fußboden Löcher gebohrt worden:
Mieter bauen in der Wohnung eine Trennwand, Raumteiler
- Insgesamt überschreite der Umfang des Einbaus den gewöhnlichen Mietgebrauch und hätte deswegen mit dem Vermieter abgestimmt werden müssen.
Mittlerweile gibt es auch Raumteilungsysteme, die nicht besonders befestigt werden müssen. Vielleicht ist ein solches System ausreichend, denn dafür braucht man keine Genehmigung des Vermieters, und es lässt sich ganz einfach zurückbauen.
Erteilt der Vermieter die Erlaubnis für den fachgerechten Einbau, dann regeln Sie am besten auch gleich, was nach Ihrem Auszug mit der Zwischenwand passieren soll, ob diese dann entfernt werden muss: Auszug - Einbauten des Mieters am Ende des Mietvertrags
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Redaktion
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