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Silvesterparty, Ruhezeiten - laut feiern erlaubt oder Ruhestörung?
Für rauschende Feste und laute Partys gibt es auch an Silvester keine gesetzliche Erlaubnis und man ist auf das Wohlwollen der Nachbarn angewiesen, wenn man keine Probleme als Ruhestörer bekommen möchte.
Silvesterparty in der Mietwohnung - An Silvester darf es mal laut sein, stimmt das?
Immer wieder meinen viele, dass es erlaubt ist, an Silvester mal laut zu sein, so richtig eine Party in der Wohnung feiern zu dürfen. Das ist aber nicht so!
- An Silvester ist die nachbarschaftliche Toleranz in Sachen Lärmakzeptanz oft größer.
- Wer aber z.B. wegen Krankheit Ruhe braucht, der wird kein Verständnis für eine laute Silvesterparty haben.
Auch zum Jahreswechsel muss man die Hausordnung, das Landesimmissionsschutzgesetz und die ggf. regelnden Verordnungen der Gemeinden und Städte am Wohnort beachten.
- Achtung:
In Kurorten, in der Nähe von Krankenhäusern, Seniorenwohnheimen usw. können besondere Regelungen zum Lärmschutz gelten.
Was gilt an Silvester in Bezug auf Zimmerlautstärke und Nachtruhe?
- Ab 22.00 Uhr ist die Zimmerlautstärke einzuhalten und die Nachtruhe gilt - je nach der örtlichen Regelung - bis 6 oder 7 Uhr früh am nächsten Tag:
Zimmerlautstärke - was ist das, wann liegt eine Ruhestörung vor?
Fazit: Die allgemein anzutreffende Meinung, dass es an Silvester schon mal lauter sein dürfe, jeder Mieter doch sowieso einmal im Jahr feiern und dabei laut sein darf, ist falsch!
Silvesterparty - Wegen Lärm von Nachbarn beschweren
Ob eine Beschwerde überhaupt sinnvoll ist - das ist vom Einzelfall abhängig, denn der Krach von der Straße, durch das Zünden von Böllern und Abschießen von Raketen, dürfte vielfach lauter sein, als der Lärm von einer Party aus der Wohnung nebenan.
Lärm durch Kracher, Böller, Raketen - das ist Tradition an Silvester
- Am 31. Dezember ist das Böllern übrigens von 0 Uhr bis zum 01.01. um 01 Uhr früh in der Regel erlaubt. Aber auch hier können Gemeinden Ausnahmen erlassen. In Berlin darf bisher am 31.12. von 18 Uhr bis zum 01.01. 7 Uhr früh geböllert werden - allerdings sind künftig Sonderzonen für das Böllern geplant.
In einer Gemeinde (z.B. in einem Kurort) oder in der Nähe eines Krankenhauses oder Altenheimes gilt sowieso ein generelles Verbot. Auch in der Nähe von historischen Gebäuden ist das Abschießen von Raketen und Böllern nicht zulässig - Der 01.01. ist ein gesetzlicher Feiertag. Daher sollte man es mit dem Feiern nicht zu bunt treiben, zu laut sein. Andererseits sollten sich gestört fühlende Nachbarn fragen, ob man etwas mehr Lärm nicht aushalten kann.
Wenn ins neue Jahr geböllert wird, dann tritt die Lautstärke von einem Fest der Nachbarn meist in den Hintergrund, wird von dem Lärm auf der Straße oft übertroffen.
- Man kann man dann kaum noch von einer Ruhestörung aus einer benachbarten Wohnung sprechen, denn der Krach von der Straße ist oft wesentlich lauter, als der von einer Feier von nebenan.
Insofern machen Beschwerden keinen Sinn, denn es gilt sozusagen eine erweiterte Toleranzgrenze.
Brauchen kranke Menschen in Ihrem Haushalt Ruhe, so bitten Sie Ihre Nachbarn um Rücksicht. Die gegenseitige Rücksichtnahme sollte sowieso selbstverständlich sein.
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Redaktion
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