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Neue Einbauküche für Wohnung - Genehmigung des Vermieters

Mieter brauchen die Genehmigung für den Einbau einer neuen Küche, wenn die in der Wohnung vorhandene Einbauküche Eigentum des Vermieters ist, diese gegen eine neue Küche ausgetauscht werden soll.

Einbauküche in der Wohnung gehört dem Vermieter - neue Küche als Mieter einbauen

Wurde die Wohnung mit einer Einbauküche vom Vermieter gemietet, so sollte vor Einbau einer neuen Küche beim Vermieter immer die Erlaubnis eingeholt werden. 

Auch wenn die Küche vom Vormieter angeschafft wurde, kann sie in das Eigentum des Vermieters übergegangen sein. 

Besteht kein Nachweis des Eigentumsübergangs (z.B. Kaufvertrag) zwischen Vormieter und Nachmieter, dann gehört im Zweifel die Küche dem Vermieter.

Vermieter verweigert Einbau einer neuen Küche - Mieter können trotzdem neue Küche einbauen

Erteilt der Vermieter keine Genehmigung für den Einbau einer neuen Küche, dann können Mieter trotzdem auf ihre Kosten eine neue Küche installieren, müssen aber beachten:

  • Die dem Vermieter gehörende Küche ist in einem solchen Fall ordnungsgemäß einzulagern.
  • Am Mietvertragsende ist die eingelagerte Küche wieder fachgerecht in die Wohnung einzubauen.

Einbau einer neuen Küche in die Wohnung durch Mieter - Entsorgung der Küche des Vermieters 

Es ist zur Streitvermeidung besser, vor der Installation einer neuen Küche eine beabsichtigte Entsorgung mit dem Vermieter zu klären - vielleicht hat der Vermieter eine Verwendungsmöglichkeit für die alte Küche bzw. für die Geräte.

Mieter entsorgt die dem Vermieter gehörende Küche

Wurde eine ältere Küche nicht eingelagert, sondern entsorgt, so steht dem Vermieter ein Schadenersatz gemäß dem Zeitwert der entsorgten Küche zu.

Bei nachweisbar alten Küchen kann der Zeitwert gering, sogar 0 Euro sein. 

Küchengeräte müssen nicht so alt wie die Küche selbst sein und er Vermieter kann auf Nachweis Schadenersatz, gemäß einem bestehenden Zeitwert, erhalten.

Wohnung wird ohne Küche gemietet - Mieter darf Küche ohne Genehmigung einbauen

Haben Sie Ihre Mietwohnung ohne Einbauküche gemietet, so dürfen Mieter eine Küche sach- und fachgerecht, ohne Genehmigung des Vermieters, einbauen.

Vom Vormieter übernommene Küche soll erneuert werden - Genehmigung nicht erforderlich

Wurde die Küche vom Vormieter übernommen, also z.B. durch einen nachzuweisenden Kauf, so brauchen Mieter in einem solchen Fall keine Genehmigung des Vermieters für eine Erneuerung, da diese dann ja im Eigentum des Mieters ist.

Vereinbarung mit dem Vermieter über Einbau einer neuen Küche, Küchenzeile

In jedem Fall des Einbaus einer neuen Küche empfiehlt sich eine möglichst schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter, da für das Mietvertragsende für die Vertragspartner die Frage geregelt sein sollte:
​​​​​​​Was geschieht dann mit der Einbauküche?

Was geschieht mit der Einbauküche des Mieters bei Mietvertragsende, Rückgabe der Wohnung?

  • Zum Beispiel könnte der Vermieter gestatten, dass die eingebaute Küche einem Nachmieter zur Ãœbernahme angeboten wird: 
    Abstand für Möbel, Einrichtung - Sachen an Nachmieter verkaufen
  • Oder der Vermieter übernimmt die Einbauküche gegen Bezahlung eines Restwertes, es besteht die Aussicht für den Verkauf an den Vermieter.

Redaktion


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