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Überbelegung einer Mietwohnung - was bedeutet das eigentlich?
Als Überbelegung bezeichnet man, wenn in einer Wohnung mehr Personen wohnen, als für gesunde Wohnverhältnisse zuträglich ist. Ganz feste Maßstäbe gibt es nicht.
Überbelegung kann zur Kündigung des Mietvertrags für die Mietwohnung führen
Besteht eine sogenannte Überbelegung, so gilt dies als nicht vertragsgerechter Gebrauch einer Mietwohnung.
Das Amtsgericht München hat 2015 die ordentliche Kündigung eines Mietvertrages für rechtmäßig erachtet, weil in einer 26 m² großen Wohnung 4 Personen lebten:
Urteil: Überbelegung einer Wohnung mit Kindern - Kündigung
Wohnungsaufsichtsgesetz - Hinweise darauf, wann eine Überbelegung vorliegen kann
Die Wohnungsaufsichtsgesetze in den Bundesländern können zur Beurteilung, ob rein rechnerisch eine Überbelegung vorliegt, herangezogen werden:
- In Bayern galt, dass für jede Person mindestens zehn Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen sollten. Diese Regelung wurde zwar außer Kraft gesetzt, aber wird in Gerichtsentscheidungen teilweise erwähnt.
- In Berlin sind es neun Quadratmeter je Erwachsenem, 6 qm je Kind.
- In Hessen wird gar nicht zwischen Erwachsenen und Kindern unterschieden: Je Person 9 qm.
Überbelegung - zur Verfügung stehende Wohnfläche je Kind
- Für Kinder stehen meist niedrigere Werte in den Verordnungen. Oft geht man davon aus, dass je Kind mindestens sechs Quadratmeter Wohnfläche vorhanden sein sollten.
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