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Mietsenkung für Mietwohnung wegen Mietüberhöhung, Mietwucher
Bei Mietüberhöhung oder Mietwucher kann ein Anspruch auf Mietsenkung bestehen.
Nach dem Gesetz sind die Mietüberhöhung und erst recht der Mietwucher verboten.
Wenn der Vermieter gegen diese Vorschriften verstößt, soll daraus nicht nur ein Bußgeld, eine Bestrafung des Vermieters folgen, sondern die Miete ist auch auf die legale Höhe zu senken und es kann die Herausgabe des Mehrerlöses, der zu viel bezashlten Miete, verlangt werden.
Mietüberhöhung, Mietwucher bei Mietwohnungen wird nur selten verfolgt
Allerdings werden die Gesetze über Mietwucher und Mietüberhöhung praktisch nicht angewandt, weil die Rechtsprechung hier sehr hohe Anforderungen an den Vorsatz des Vermieters und hohe Beweisanforderungen stellt.
Urteil zu Mietwucher - Miete 50 Prozent über ortsüblicher Miete
Mietwucher im Mietrecht - deutlich zu hohe Miete für Mietwohnung
Überhöhte Miete einer Mietwohnung - Mietsenkung bei Mietpreisbremse
Ist für ein Gebiet durch eine Landesverordnung festgelegt, dass angespannter Wohnungsmarkt besteht, die sogenannte Mietpreisbremse gelten soll, dann kann auch daraus ein Anspruch auf Mietsenkung entstehen.
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