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Feststellung Mieterhöhung mit Urteil - Frist für Nachzahlung der Miete
Hat der Vermieter insgesamt oder teilweise ein Zustimmungsurteil zu seiner geforderten Mieterhöhung erhalten, dann haben Sie zwei Monate Zeit, einen aufgelaufenen rückständigen Mieterhöhungsbetrag nachzuzahlen.
Gericht kann zur Zustimmung zur Mieterhöhung verurteilen
Ist das Gericht zur Überzeugung gelangt, Sie mussten der Mieterhöhung schon damals zustimmen, dann wäre die Mieterhöhung zum gesetzlichen Erhöhungszeitpunkt eingetreten.
Da ein Gerichtsprozess immer einige Zeit dauert, der Vermieter aber ursprünglich die Mieterhöhung ab Beginn des dritten Monats verlangt hat, gilt ein für den Vermieter positives Urteil rückwirkend:
Urteil auf Zustimmung zur Mieterhöhung - Nachzahlung von Miete wegen Mieterhöhung
Geht für den Vermieter die Klage auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung erfolgreich aus, dann müssen die entsprechenden Mieterhöhungsbeträge nachgezahlt werden, und zwar ohne dass das Gericht diese Nachzahlungsverpflichtung ausdrücklich ausspricht.
- Eine fristlose Kündigung wegen Nichtzahlung der Mietdifferenz, wenn der Rückstand den Betrag von zwei Monatsmieten erreicht, ist aber erst nach Ablauf von zwei Monaten zulässig, § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB.
Urteil Zustimmung, Feststellung einer Mieterhöhung - Frist für Nachzahlung der Mieterhöhung
Das Gericht stellt Ihnen im Dezember 2020 ein Urteil zu, wonach Sie verurteilt werden, einer Mieterhöhung um 68,90 € zuzustimmen, und zwar ab November 2019.
- Ab Januar 2021 ist die laufende Mietzahlung zu erhöhen.
- Bis spätestens Ende Februar 2021 ist die (bis Dezember) aufgelaufene Differenz aus der nicht gezahlten Mieterhöhung
von 14 mal 68,90 ergibt 964,60 € bezahlen.
Wird im Prozess ein Vergleich über die Mieterhöhung geschlossen, dann sollten die sich daraus ergebenden Nachzahlungsbeträge umgehend gezahlt werden.
Gerichtlicher Vergleich: Zustimmung zur Mieterhöhung - Miete nachzahlen
Nicht fristgerechte Nachzahlung berechtigter Mieterhöhung - Kündigung Mietvertrag möglich
Zahlen Sie diese vom Gericht rückwirkend festgelegte Erhöhung nicht innerhalb dieser Nachzahlungsfrist, dann kann der Vermieter wegen des dadurch bestehenden Mietrückstandes kündigen:
- Erreichen die Nachzahlungsbeträge zwei Monatsmieten, dann kann der Vermieter fristlos kündigen.
- Besonders riskant ist es, wenn zur Nachzahlungsverpflichtung weitere Mietdifferenzen (z.B. wegen Minderung, Betriebskostenrückständen) hinzukommen.
Mietschulden - fristlose, fristgemäße Kündigung Mietvertrag möglich.
- Bei geringeren Mietrückständen, sobald der Rückstand höher ist als eine Monatsmiete, kann der Vermieter eine ordentliche (fristgemäße) Kündigung schicken.
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