Logo

Mieterhöhung einer Bruttomiete, Bruttokaltmiete für Mietwohnung

Ist vertraglich eine Bruttokaltmiete, auch Bruttomiete genannt, für die Mietwohnung vereinbart, dann muss der Vermieter eine Mieterhöhung besonders begründen.

Miete bei einer vereinbarten Bruttomiete erhöhen - Mieterhöhung nicht einfach möglich

  • In aller Regel ist die Mieterhöhung bei einer vereinbarten Bruttomiete erschwert:
    Sachverständige kennen ganz überwiegend nur Nettomieten und auch in Mietspiegeln werden nur Nettomieten genannt. 

Mieterhöhung für Mietwohnung mit Bruttokaltmiete - Vergleichbarkeit wegen Betriebskosten

Das liegt daran, dass in solchen Mieten auch Betriebskosten enthalten sind.

Die Mieterhöhung in Richtung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ist etwas komplizierter, wenn in Ihrem Mietvertrag eine Bruttomiete vereinbart ist.
In solchen Verträgen sind die Nebenkosten, die Betriebskosten nicht extra ausgewiesen.

Hinweis


Der Vermieter muss dann für die Mieterhöhung einer Bruttokaltmiete eine Vergleichbarkeit herbeiführen und die verlangte Mieterhöhung gemäß der Ortsüblichkeit gegenüber dem Mieter nachweisen.

Bruttokaltmiete einer Wohnung mit Vergleichswohnungen erhöhen

Wenn der Vermieter Vergleichswohnungen benennen kann, für die ebenfalls Bruttokaltmieten gelten, so können diese Vergleichswohnungen zur Begründung der Mieterhöhung aufgeführt werden.
Die Vergleichbarkeit muss gegeben sein:
Vermieter kann Mieterhöhung mit Vergleichswohnungen begründen  

Mieterhöhung einer Bruttomiete für eine Mietwohnung - Umrechnung in eine Nettomiete

  • Gibt es keine geeigneten Vergleichswohnungen mit Bruttomieten, dann muss der Vermieter die Bruttomiete in eine Nettomiete umrechnen, damit sie mit den anderen Nettomieten vergleichbar wird.

In diesem Fall müssen aus der Miete im ersten Rechenschritt die in der Miete enthaltenen Betriebskosten herausgerechnet werden. Das sind die Betriebskosten, die für das Haus durchschnittlich anfallen.

Beispiel für die Umrechnung einer Bruttomiete der Wohnung in eine Nettomiete

Beispiel

Es sind zu zahlen:

€ 700,00 brutto für eine Wohnung von 80 qm. Das sind  € 8,75 /qm.
Für das Haus fallen Betriebskosten von € 2,00 / qm / Monat an.
Die (fiktive) Nettokaltmiete für die Wohnung beträgt € 6,75 / qm.

Beträgt die ortsübliche Nettomiete z.B. € 6,90 / qm, dann kann (wenn die übrigen Voraussetzungen für eine Mieterhöhung gegeben sind) die Miete für die Wohnung auf
€ 6,90 / qm erhöht werden.

Im zweiten Rechenschritt werden dann die Betriebskosten wieder dazugerechnet, denn es ist ja mietvertraglich eine Bruttokaltmiete vereinbart.

Das ergibt eine neue Miete von brutto € 8,90 / qm (€ 6,90 nettokalt plus € 2,00 Betriebskosten), das sind gemäß dem beispiel für die 80-Quadratmeterwohnung € 712,00 bruttokalt.

Mieterhöhung einer Bruttowarmmiete, Inklusivmiete für die Mietwohnung

Genauso muss verfahren werden, wenn Sie eine Inklusivmiete oder Teilinklusivmiete zahlen.


Redaktion


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: