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Rauchmelder - Einbau in Mietwohnung als Modernisierungsmaßnahme
Die Anbringung, der Einbau von Rauchmeldern in der Wohnung ist eine Modernisierungsmaßnahme.
Einbau Rauchmelder - Mieterhöhung wegen Modernisierung
Die Ausstattung einer Wohnung mit Rauchmeldern erhöht die Sicherheit, führt zu einer nachhaltigen Verbesserung im Sinne von § 555 b Nr. 4 und 5 BGB.
Vermieter können den Einbau als Modernisierungskosten nach den gesetzlichen Bestimmungen als Mieterhöhung auf die Miete umlegen:
Modernisierungsmaßnahmen - Zeitpunkt der Mieterhöhung
Mieterhöhung wegen dem Einbau, der Installation von Rauchmeldern in der Mietwohnung
Wegen der nicht allzu hohen Investitionskosten für diese Maßnahme verzichten viele Vermieter auf eine Mieterhöhung.
Modernisierung - Mieter hatte schon Rauchmelder installiert, Vermieter möchte neue
Sind in einer Wohnung bereits Rauchmelder durch den Mieter installiert worden, so kann der Vermieter durchsetzen, dass diese als Modernisierungsmaßnahme durch neue Modelle ersetzt werden.
- In solch einem Fall hat der Mieter meist keinen Anspruch darauf, dass ihm seine zuvor getätigten Aufwendungen für die Rauchmelder erstattet werden:
Modernisierung - Rauchmelder des Mieters ersetzen
Einbau funkbetriebener Rauchmelder in die Wohnung
Auch wenn die Wohnung bisher mit einfachen Rauchwarnmeldern ausgestattet war, so ist der
Einbau funkbetriebener Melder vom Mieter zu dulden und gilt ebenfalls als Modernisierungsmaßnahme.
Vorhandene Rauchmelder des Mieters bieten mehr Sicherheit, als die zum Einbau vorgesehenen
Wurden vom Mieter sehr hochwertige Geräte eingebaut, die einen wesentlich höheren Sicherheitsstandard bieten als die für die Modernisierung vorgesehenen, dann kann es sein, dass der Mieter die Modernisierung nicht dulden muss, die eigenen Rauchmelder installiert bleiben können, so ein Urteil.
Redaktion
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