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Wasserschaden - wer zahlt die Stromkosten für Trocknungsgeräte?

Kommt es in der Mietwohnung zu einem nicht vom Mieter selbst verursachten größeren Wasserschaden, und sind deshalb Trocknungsgeräte aufzustellen, dann muss der Vermieter für die Aufstellung sorgen und auch die Stromkosten für die Trocknungsgeräte tragen. 

Wasserschaden in der Mietwohnung - Vermieter verantwortlich für Schadensbeseitigung

Durch Schäden an Dach oder Dachrinnen, einen Rohrbruch im Haus, aber auch durch Fehler anderer Mieter kann es dazu kommen, dass sehr viel Wasser in die Wohnung eindringt.

Fast immer ist der Vermieter verpflichtet, für die Beseitigung des Wasserschadens zu sorgen, den gebrauchsfähigen Zustand der Wohnung wieder herzustellen.
Instandhaltung, Instandsetzung - Pflicht des Vermieters

Die Pflicht des Vermieters kann allenfalls dann reduziert sein, wenn der Schaden durch die Mieter dieser Wohnung selbst verursacht wurde.

Wasserschaden macht Aufstellung von Trocknungsgeräten in der Wohnung erforderlich

Sind erhebliche Mengen Wasser eingedrungen, haben Wände und Fußboden Wasser aufgenommen, dann verschwindet diese Feuchtigkeit nicht durch normales Heizen und Lüften. Es ist dann erforderlich, dass Trocknungsgeräte aufgestellt werden.

Mangel dem Vermieter anzeigen

Weisen Sie am besten gleich mit der Mängelmitteilung den Vermieter darauf hin, dass Bereiche der Wand oder des Bodens stark durchfeuchtet sind, eine Trocknung erforderlich ist, und stellen Sie die Mietzahlung unter Vorbehalt.

Selbstverständlich können Sie auch später noch die Aufstellung von Trocknern verlangen, z.B. wenn sich erst später zeigt, dass die Durchfeuchtung nicht nachlässt.

  • Setzen Sie dem Vermieter eine Frist (mit Datum), und kündigen Sie an, dass Sie im Falle der Fristüberschreitung selbst eine Firma beauftragen und Erstattung der Kosten verlangen werden.
    Ersatzvornahme - Auftrag durch Mieter selbst

Trocknung eines Wasserschadens - Wassertrockner, Trocknungsgeräte verbrauchen viel Strom

Trockengeräte saugen die feuchte Raumluft an, führen die feuchte Luft meist durch ein Rohr nach außen und sammeln kondensiertes Wasser in Behältern, die regelmäßig geleert werden müssen.

Die Geräte verbrauchen viel Strom - und der läuft normalerweise zunächst mal über Ihren Stromzähler.

Aufstellen von Trocknungsgeräten in der Wohnung - Geräte haben einen Stromzähler

Trockner, die von professionellen Firmen aufgestellt werden, verfügen meist über einen Geräte-Stromzähler, der den Stromverbrauch dieses Geräts misst. Schauen Sie,  ob sich im Betrieb der Zählerstand erhöht.

  • Normalerweise wird nach Beendigung von dieser Firma ein Protokoll erstellt. In diesem steht, wie lange die Geräte in Betrieb war und wieviel Strom verbraucht wurde.

Sicherheitshalber können Sie die Verbrauchsleistung (kWh) aufschreiben, die auf dem Geräteschild des Trockengeräts stehen sollte, und zur Sicherheit auch notieren, von wann bis wann das Gerät bei Ihnen läuft.

Hinweis


Erfolgt die Stromversorgung des Trockners aus einer nicht über Ihren Stromzähler laufenden Hausleitung, dann darf dieser Stromverbrauch nicht mit den Betriebskosten als "Allgemeinstrom" umgelegt werden.

Nicht selbst verursachter Wasserschaden - Stromkosten für Trockner hat der Vermieter zu zahlen

Ihr Energieversorger wird von Ihnen die Zahlung der - nun erhöhten Stromkosten - verlangen, weil Sie dessen Vertragspartner sind.

  • Aber Mieter haben einen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihnen diese Stromkosten erstattet.

Einsatz von Trockengeräten - Abschlagszahlungen an Energieversorger senken

Haben Sie eine ordentliche Bestätigung der Trocknungsfirma bekommen über den Stromverbrauch der Trockungsgeräte, dann legen Sie diese dem Energieversorger vor und bitten um eine Berechnung der entsprechenden Stromkosten. Fehlt eine solche Bestätigung, müssen Sie den Stromverbrauch selbst errechnen (Leistung des Geräts in kWh * Stunden Betriebsdauer).

  • Melden Sie das auch Ihrem Stromversorger. Damit können Sie meist auch vermeiden, dass die monatlichen Abschlagszahlungen hochgesetzt werden, weil dargelegt ist, dass dieser höhere Verbrauch nur für begrenzte Zeit eingetreten ist.

Diese separate Stromkostenberechnung legen Sie dann Ihrem Vermieter vor und bitten um Erstattung innerhalb einer angemessenen Frist (Datum).

Trockner, Trocknungsgeräte erzeugen Lärm in der Wohnung - Mietminderung ist möglich

Solange der Gebrauch Ihrer Wohnung beeinträchtigt ist, haben Sie einen Anspruch auf Mietminderung.

Mietminderung- wie die Miete kürzen, einbehalten?

Einschränkungen der Nutzung treten ein durch die noch bestehende Feuchtigkeit, den mufffigen Geruch, aber auch das ggf. offenstehende Fenster für den Trockner und das Motorengeräusch des Trocknungsgeräts.

Möglichst sollte eine Zeugin, ein Zeuge bestätigen können, wie stark diese Beeinträchtigungen sind, am besten nicht nur einmal, sondern mehrmals im Verlauf der Trockungsmaßnahmen.

Besonders wegen der Lärmbeeinträchtigung sollte festgehalten werden, wie stark der Lärm z.B. nachts beim Schlafen oder tagsüber beim Gespräch stört.
Lärmprotokoll bei Lärmbelästigung, Ruhestörungen - Mustervorlage 



Redaktion


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