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Schäden Mietwohnung - Ursache, Grund für Schaden - Schadenersatz
Ist ein Schaden an der Mietwohnung oder Räumen, die Sie gemietet haben, entstanden z.B. an den Wänden, den Decken, den Fenstern, den Türen, an dem von Ihnen gemieteten Keller, etc.
dann ist eine solche Beschädigung der Wohnung auch zugleich ein Mangel.
Anspruch gegen denjenigen, der den Schaden in der Mietwohnung verursacht hat
Neben dem Anspruch gegen den Vermieter auf die Beseitigung des Schadens, eines Mangels können Mieter einen Schadenersatzanspruch haben gegenüber demjenigen, der den Schaden verursacht hat, dem Schädiger.
- Gegenüber einem Schädiger müssen Sie allerdings notfalls beweisen, dass dieser den Schaden verursacht hat, und dass ihn auch ein Verschulden trifft.
Die rechtlichen Verhältnisse sind etwas unterschiedlich, je nachdem, wer Schädiger ist.
Durch wen oder was wurde der Schaden an der Mietwohnung verursacht - Forderungen
Prüfen Sie:
Ist der Schaden an der Mietsache verursacht
- durch den Vermieter oder Verwalter
- durch Beauftragte des Vermieters, z.B. Handwerker:
Vermieter beauftragt Handwerker, dieser verursacht einen Schaden - durch Nachbarn:
Schadenersatz - Ein Nachbar als Mieter hat Schaden verursacht? - durch Fremde:
Mangel, Schaden an Mietwohnung entsteht durch fremde Personen - durch einen Einruch:
Einbruch - Schaden an Tür, Fenster - Reparatur durch Vermieter - durch den Mieter / die Mieterin selbst:
Schadenersatzansprüche gegen Mieter - durch Mitbewohner oder Untermieter:
Schaden an Mietwohnung durch Untermieter - Schadenersatz - durch Besucher:
Für Schäden, die durch Besucher an der Mietwohnung verursacht wurden, haftet der Mieter gegenüber dem Vermieter. - durch einen Befall mit Ungeziefer:
Ungeziefer beseitigen - Kosten vom Mieter oder Vermieter zu zahlen? - war der Schaden, die Mängel schon beim Einzug vorhanden:
Neue Mietwohnung - von Anfang an Mängel, Schäden vorhanden
Entstehen Mietern wegen eines Schadens Aufwendungen, so besteht die Pflicht die Kosten gering zu halten:
Schaden - Pflicht zur Schadensminderung für Mieter
Es kommt immer darauf an, zu klären, welcher Schaden genau entstanden ist bzw. bestand, diesen Zustand genau aufzunehmen und Beweise zu sichern.
Vielleicht müssen Sie erst Jahre später gegenüber einem Richter nachweisen, was genau wie stark beschädigt wurde bzw. schon war.
Schaden bei Rückgabe der Wohnung - Vermieter beweispflichtig?
Nehmen Sie frühzeitig fachkundigen Rat in Anspruch!
Mietwohnung - Ein Schaden an gemieteten Räumen ist häufig ein Mangel
Die Pflicht des Vermieters ist es, die Mietwohnung in einem gebrauchsfähigen, ordnungsgemäßen Zustand zu halten: Instandhaltung, Instandsetzung der Mietwohnung - Pflicht Vermieter
Vermieter ist grundsätzlich verpflichtet, einen Schaden in der Wohnung zu beseitigen
Der Vermieter ist verpflichtet, Schäden zu beseitigen. Er muss die Mietwohnung und sonstige gemietete Räume mangelfrei Mietern zur Verfügung stellen, so dass eine normale Nutzung, ohne wesentliche Einschränkungen möglich ist.
- Es kommt dabei nicht darauf an, wer den Schaden verursacht hat oder durch welche Ursache dieser entstanden ist:
Der Vermieter muss den Schaden auch beseitigen, wenn er durch andere (z.B. Einbrecher, vom Vermieter beauftragte Handwerker) oder durch Naturgewalt (z.B. einen Wolkenbruch) verursacht worden ist. - Ganz geringfügige Mängel muss der Vermieter aber nicht unbedingt beseitigen, z.B. einen Kratzer an der Wand etc.
Schaden in der Mietwohnung durch Mieter verursacht
Haben Mieter den Schaden selbst verursacht (oder Angehörige oder Besucher), so sind Ansprüche gegen den Vermieter ausgeschlossen.
Hat der Vermieter Aufwendungen im Rahmen der Schadensbeseitigung, dann kann er Ersatz für seinen Aufwand verlangen:
Schadenersatzansprüche gegen Mieter
Dies kann auch bei einem schuldhaft verursachten Schimmelschaden der Fall sein:
Schimmel in der Mietwohnung
Ist eine kostengünstige Reparatur nicht möglich, muss eine Sache erneuert werden, so ist meist ein
Abzug Neu für Alt möglich - Schadenersatz des Mieters geringer
Haben Mieter einen Schaden an der Wohnung verursacht, so sollte dieser der Haftpflichtversicherung gemeldet werden.
Sind Mietsachschäden eingeschlossen, so kann die Regulierung möglich sein.
Geht es um vorhandene Schäden bei einem Einzug in eine neue Wohnung?
Wohnungsübergabe, Einzug in neue Mietwohnung - Mängel, Schäden
Sind Sie selbst, ein Angehöriger oder ein Besucher verletzt worden sind, oder es um Schäden an Ihrer Wohnungseinrichtung, Ihrem Hausrat, oder anderen Ihnen gehörenden Sachen geht, dann gehen Sie bitte auf die Seite:
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