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Angefragter Suchbegriff: familienangehörige
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Wenn Sie Familienangehörige oder längerfristigen Besuch in die Wohnung aufnehmen, kann es sinnvoll sein, den Vermieter darüber zu informieren. Aufnahme von engsten Familienangehörigen in die Wohnung muss nicht mitgeteilt werden
Schwiegerleute, also der Schwager oder die Schwägerin des Mieters oder der Mieterin dürfen in die Wohnung nur mit Erlaubnis des Vermieters als Mitbewohner aufgenommen werden. Schwager oder Schwägerin dürfen für eine Weile als Besuch
Nur der Mieter kann Vertragsansprüche gegenüber dem Vermieter / dem Verwalter erheben. Wohnen mehrere Personen in der Mietwohnung, dann ist wichtig zu wissen, ob sie Mieter sind, oder nur Mitbewohner. Wer ist als Mieter im Mietvertrag



