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Betriebskostenabrechnung - Änderung Umlageschlüssel durchsetzbar?

Mieter können meist nicht von Vermietern verlangen, dass der Umlageschlüssel, Verteilerschlüssel für die Umlage der Betriebskosten geändert wird, es kann aber Ausnahmen geben.

Umlageschlüssel Betriebskosten nach Personen - Benachteiligung für andere Mieter?

Verbrauchsgewohnheiten sind unterschiedlich. Auch wenn in Wohnungen nur wenige Mieter wohnen, so können diese z.B. mehr Wasser verbrauchen, als mehrere Personen in einer gleich großen Wohnung.

Betriebskostenabrechnung - Betriebskostenumlage nach Fläche der Wohnung

Mieter empfinden vielleicht, dass der festgelegte Verteilerschlüssel ungerecht ist, z.B. weil in einigen Wohnungen nur wenige Personen wohnen, in anderen viel mehr Personen leben.

Wohnen mehrere Personen in einer 90 qm großen Wohnung, so ist der Wasserverbrauch in einer solchen Wohnung naturgemäß höher, als wenn in einer solchen Wohnung nur ein Mieter wohnt. 

Weil dann unterschiedlich hohe Betriebskosten verursacht werden (z.B. auch bei Kosten der Müllentsorgung), erscheint eine Verteilung der Kosten nach der Wohnfläche nicht gerecht.

Umlage Betriebskosten - Größe der Mietwohnung die Grundlage 

  • Ein Anspruch darauf, dass in solchen Fällen der Verteilungsmaßstab geändert wird, besteht aber meist nicht.

Umlageschlüssel, Verteilerschlüssel für Betriebskosten meist  im Mietvertrag vereinbart

Der Umlageschlüssel, Verteilerschlüssel ist fast immer im Mietvertrag, selten mal in einer späteren Vereinbarung geregelt. Da Verträge einzuhalten sind, müssen sich Mieter und Vermieter an diese Vereinbarung halten.

Eine Änderung könnte durch eine neue Vereinbarung erreicht werden, aber dazu kommt es meist nicht:

  • Da in der Regel mehrere Mietparteien im Haus wohnen, müssten Änderungsvereinbarungen für die künftige Betriebskostenabrechnung mit allen Mietern geschlossen werden, diese mit einer Änderung einverstanden sein.

Änderung Umlageschlüssel für Betriebskosten - Kostenumlage künftig nach Verbrauch

Vermieter haben aber das Recht, den vereinbarten Maßstab einseitig zu ändern, wenn dadurch erreicht wird, dass Betriebskosten nach dem jeweilig erfassten Verbrauch abgerechnet werden. 

Verteilerschlüssel kalte Betriebskosten - Änderung durch Vermieter 

Eine Änderung des Verteilerschlüssels durch den Vermieter ist immer nur für die Zukunft, ab Beginn der nächsten Abrechnungsperiode, möglich.

Haben Mieter Anspruch auf Änderung des Umlageschlüssels für Betriebskosten?

Nur in besonderen Ausnahmefällen hat die Rechtsprechung Mietern einen Anspruch zugebilligt, dass der Vermieter den Umlagemaßstab ändern muss. In einer solchen Situation könnte ein Anspruch für Mieter bestehen, dass der Vermieter entsprechend tätig wird. Hierzu sollte immer eine Rechtsberatung erfolgen.

Die Änderung des Umlageschlüssels für Betriebskosten kann möglicherweise erfolgen

  • wenn der vereinbarte Maßstab offensichtlich grob ungerecht ist,
  • wenn die Erfassung eines unterschiedlichen Verbrauchs ohne unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist, z.B. Zwischenzähler für die Erfassung des Wasserverbrauchs überall problemlos eingebaut werden können,
  • wenn der Vermieter berechtigt ist, den Maßstab gegenüber allen Mietern zu ändern.



Redaktion


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